- 27.08.2010, 12:43:58
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Stift Klosterneuburg: Pächter-Klage vom Bezirksgericht Korneuburg abgewiesen!
Klosterneuburg (OTS) - Die von Langenzersdorfer Pächtern
eingebrachte Klage, dass der vom Stift regelmäßig verlängerte
unbefristete Pachtvertrag den Regelungen des MRG (Mietrechtsgesetz)
angepasst wird, hat das Bezirksgericht Korneuburg abgewiesen. Die
gelebte Vertrags-Praxis wurde damit bestätigt, und für Pächter und
Stift besteht nun Rechtssicherheit.
"Wir sind froh, dass sowohl für unsere Pächter als auch für uns
nun Rechtssicherheit besteht" bestätigt Wirtschaftsdirektor Mag.
Andreas Gahleitner den Erhalt der Entscheidung des Bezirksgerichtes
Korneuburg. "Denn wir haben uns immer um faire und gerechte
Bedingungen für beide Seiten bemüht, weil uns gute Beziehungen zu
unseren Pächtern wichtig sind." Dass es keinen Grund zur Klage gibt
hat das Gericht damit bestätigt.
Das Mietrechtsgesetz ist auf Stifts-Pachtverträge nicht analog
anwendbar
Grund der vom Ehepaar Bruny eingebrachten Klage war die formal
5jährige Laufzeit ihres über 40 Jahre alten Pachtvertrages. Obwohl
dieser - wie alle anderen zum Teil schon Mitte des vorigen
Jahrhunderts aufgesetzten Pachtverträge - regelmäßig verlängert wird,
sollte als unbefristeter Vertrag gelten auf denen Teile der
Bestimmungen des MRG (Mietrechtsgesetz) anzuwenden sind. Da aber die
Regelungen für Mietobjekte nicht einfach auf Pachtgrundstücke
anwendbar sind, wurde die Klage abgewiesen.
Alte Verträge entsprechen heutigen Rechtsstandards oft nur ungenügend
"Die regelmäßige Vertragsverlängerung der oft schon sehr alten
Verträge war und ist vor allem deswegen wichtig, da etwa bei der
Kreditaufnahme die Bank eine gesicherte Vertragssituation verlangt,
die heutigen Rechtsstandards entspricht", ergänzt Dr. Andreas Leiss,
Leiter der Immobilienverwaltung des Stift Klosterneuburg. Das Stift
trägt als Grundeigentümer darüber hinaus auch Verantwortung dafür,
dass der Grundstücks-Pächter mit dem Eigentümer der auf dem Grund
befindlichen Gebäude ident ist. Dies wäre durch eine analoge
Anwendung des MRG nicht sichergestellt, führt der Anwalt des Stiftes
Dr. Reinhard Lachinger aus.
Die vom Stift gelebte Praxis der regelmäßigen Vertragsverlängerung
garantiert, dass in immer häufiger vorkommenden Erbrechtskonflikten
Klarheit herbeigeführt wird.
Zusätzlich bietet das Stift bereits seit geraumer Zeit die
Umwandlung alter Verträge in Neue mit 60jähriger Laufzeit an, die
allen Eventualitäten wie Verkauf oder Vererbung den heutigen
Anforderungen entsprechend Rechnung tragen.
Wirtschaften mit Verantwortung für Stift und Pächter
"Durch die Verpachtung stellen wir günstigen Baugrund zur
Verfügung, um auch Familien ohne Eigenkapital für den Grundkauf den
Wunsch nach einem eigenen Haus zu ermöglichen" beschreibt
Wirtschaftsdirektor Mag. Andreas Gahleitner die Ziele, die das Stift
Klosterneuburg mit seiner Liegenschaftsverwaltung verfolgt. Mit den
Pachteinnahmen finanziert das Stift Erhaltungsmaßnahmen für das
Kloster und seine Kunstschätze, unterhält 25 Pfarren und unterstützt
vor allem zahlreiche soziale Projekte im In- und Ausland.
"Unserem sozialen Auftrag entsprechend liegt der Pachtzins weit
unter dem Marktniveau. Und auch wenn wir wie jeder
verantwortungsvolle Eigentümer umsichtig wirtschaften und anpassen
müssen - die Pachtzinse des Stift Klosterneuburg werden immer unter
dem Marktwert bleiben" garantiert Wirtschaftsdirektor Andreas
Gahleitner.
Rückfragehinweis:
Dr. Peter Schubert
Stift Klosterneuburg - Pressesprecher
0676 / 44 79 041
verlag@stift-klosterneuburg.at
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