- 27.08.2010, 08:26:11
- /
- OTS0013 OTW0013
Obsorge: Männerpartei prüft Gang zum Verfassungsgerichtshof
Wien (OTS) - "Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die
Mutter allein betraut." Durch die jüngsten Übereinkommen in der
Regierungskoalition ist klar geworden, dass SPÖ und ÖVP keine
Initiative zur Reparatur des §166 ABGB und damit keine Initiative zur
Umsetzung des EGMR-Urteils vom Dezember 2009 setzen werden.
Mittlerweile ist offensichtlich, dass der (ohne Zustimmung der
Mutter) grundsätzliche Ausschluss eines unehelichen Vaters von der
Obsorge gegen Menschenrechte und Verfassung verstößt.
"Die durch das Gesetz erzwungene einseitige Rollenaufteilung ist
der einzige nachweisbare Grund für die Einkommensunterschiede der
Geschlechter. Damit verstößt §166 nicht nur gegen das Recht der
Kinder auf beide Eltern und das Recht des Vaters auf Familienleben,
er verstößt auch gegen das in der Verfassung verankerte Ziel der
Gleichstellung im Berufsleben. Es ist bestürzend, dass die
Bundesregierung trotz der bekannten Grundrechtsverstöße nicht von
sich aus aktiv wird. Offenbar handeln unsere Bundespolitiker erst,
wenn es ein Gerichtsurteil gibt. Die Männerpartei zieht jetzt die
Konsequenzen aus der Unfähigkeit der großen Koalition und prüft die
Möglichkeit der Einbringung eines Individualantrags. Wenn sich die
Regierung nicht an die Verfassung hält, werden wir den
Verfassungsgerichtshof einschalten müssen.", erklärte dazu heute
Oliver Peter Hoffmann.
Rückfragehinweis:
Oliver Peter Hoffmann http://maennerpartei.at/ Tel. 01 9971280
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MPA






