• 25.08.2010, 15:29:04
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  • OTS0217 OTW0217

Was steht im Führerschein? Brille oder Kontaktlinse?

Wien (OTS) - "Am besten beides", rät Anton Koller,
Landesinnungsmeister der Optiker und Hörgeräteakustiker in Wien. Das
ist die sicherste und kostengünstigste Variante, spart
Unannehmlichkeiten und Ärger. Jüngste Ereignisse zeigen es. Die
Anzahl der Kontaktlinsenträger nimmt stetig zu. Auch viele
Brillenträger tragen alternativ Kontaktlinsen. Trage ich
Kontaktlinsen während der Autofahrt und habe NUR die Brille im
Führerschein eingetragen, riskiere ich bei einer Verkehrskontrolle
viel. Eine saftige Strafe, aber auch der Entzug der Lenkberechtigung
kann die Folge sein.

Laut Führerscheingesetz gibt es sowohl getrennte Einträge für
Brillen (Code 01.01) und Kontaktlinsen (Code 01.02) oder die
Kombination von Brillen oder Kontaktlinsen (Code 01.06). Wird das
Gesetz nicht zur Gänze erfüllt, gilt man als nicht
verkehrszuverlässig. Das Gesetz kann davon ausgehen, dass die
Verkehrssicherheit gefährdet ist.

Brillen und/oder Kontaktlinsen werden dann in den Führerschein
eingetragen, wenn die erforderliche Sehleistung nur durch diese
Sehbehelfe erreicht werden kann. Die Brille oder die Kontaktlinsen
MÜSSEN beim Autofahren ständig getragen werden.

Anton Koller rät dringend, eine Reservebrille bzw. ein Paar
Kontaktlinsen im Auto zu belassen. So ist man im Zweifelsfall
gerüstet. Es darf dann auch einmal eine Brille kaputt gehen oder eine
Linse verloren gehen, ohne Gefahr zu laufen, mit dem
Führerscheingesetz und seinen Unannehmlichkeiten in Konflikt zu
geraten.

Rückfragehinweis:
Anton Koller, MSc. Clinical Optometry, Landesinnungsmeister
Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe/Augenoptiker und Hörakustiker
Tel.: 01/51450-2208

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