- 25.08.2010, 12:44:28
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- OTS0172 OTW0172
OGH-Entscheidung in der gegen AWD geführten Verbandsklage
Wien (OTS) - Der OGH hat nunmehr in seiner Entscheidung zu der vom
VKI gegen AWD eingebrachten Verbandsklage festgestellt, dass 13 von
14 Klauseln der von AWD in der Vergangenheit verwendeten
Gesprächsnotizen absolut zulässig waren. AWD sieht sich damit in
seiner Rechtsmeinung bestätigt und es zeigt sich, dass AWD die
Dokumentationspflichten des WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz)
entsprechend erfüllt hat.
Einmal mehr ist darauf hinzuweisen, dass Gesprächsnotizen der
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z.B. MiFID-Richtlinie) dienen,
die zum Schutz der Kunden gesetzlich etabliert wurden.
Rückfragehinweis:
Mag. Hansjörg Nagelschmidt, Leitung PR & Öffentlichkeitsarbeit AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH Rennweg 9, A-1030 Wien Telefon: (01) 716 99-62, Telefax: (01) 716 99-30 mailto:h.nagelschmidt@awd.at http://www.awd.at
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