• 25.08.2010, 10:35:13
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ARBÖ: Italien verschärft Verkehrsstrafen bei Alkohol und Geschwindigkeit

Gleichzeitig werden Schlupflöcher für italienische Lenker eröffnet

Wien (OTS) - Auch jetzt hat Italien, das Lieblingsurlaubsland
österreichischer Autoreisender, die Verkehrstrafen mitten in der
sommerlichen Hochsaison verschärft, informiert Mag. Gerald Kumnig,
Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Für Touristen relevant sind vor
allem die höheren Strafen für Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte,
sowie für Lenker von Motorrädern und Mopeds, bestätigt der
stellvertretende Kommandant und Leiter der Verkehrspolizei in
Sterzing, Südtirol. Für italienische Lenker wurden dagegen einige
Schlupflöcher eröffnet.

Die neuen Strafen im Detail:
Wer das Tempolimit auf der Autobahn um 40 bis 60 km/h übertritt,
zahlt 500 Euro statt bisher 370 Euro. Sind es gar 60 km/h muss man
779 Euro zahlen statt bisher 500 Euro. Die Geldstrafen für
geringfügigere Tempoüberschreitungen auf Italiens Autobahnen bleiben
unverändert: 38 Euro bis zu 10 km/h und 155 Euro, wenn das Limit um
10 bis 40 km/h überschritten wird.

Für Führerscheinneulinge (unter 21 Jahre oder erst seit 3 Jahren den
Führerschein) gilt bei Alkoholisierung 0,0 Promille, also ein
absolutes Alkoholverbot, genauso wie für alle, die beruflich bedingt
ein Fahrzeug lenken (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer usw.). Wer dagegen
verstößt muss 155 Euro zahlen, bei einem Unfall sogar 310 Euro. Bei
Verstößen gegen Alkoholisierung sind die Sanktionen für
Führerscheinneulinge um ein Drittel höher, als für alle anderen
Lenker (mehr Strafe, längerer Führerscheinentzug, längere Haft).
Damit will man die jugendlichen Komasäufer in den Griff bekommen.

Zur Erinnerung: Bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,8 und 1,5
Promille müssen Lenker in Italien 800 Euro zahlen, verlieren für ein
halbes bis ganzes Jahr den Führerschein und verlieren 10
Führerscheinpunkte. Zudem droht ihnen 6 Monate Arrest. "Für
Führerscheinneulinge sind all diese Strafen, wie oben gesagt, um ein
Drittel höher", fügt Mag. Kumnig hinzu. Handelt es sich dabei um
Moped- oder Motorradfahrer wird bei diesem Alkoholisierungsgrad auch
noch das Moped bzw. Motorrad beschlagnahmt (sofern der Lenker auch
Eigentümer ist). Beschlagnahme heißt: Das Moped ist für immer weg und
wird versteigert.

Zurück zu den Neuerungen:
Auf den Autobahnen bekommt man in den Autobahn-Shops zwischen 22 Uhr
und 6 Uhr in der Früh keinerlei Alkohol mehr zu kaufen (bisher war
nur das Ausschenken von Alkoholika verboten, nicht jedoch der
Verkauf). In jeder Bar (auch außerhalb der Autobahnen) darf ab drei
Uhr (statt bisher zwei Uhr) in der Früh kein Alkohol mehr
ausgeschenkt werden. Dafür müssen die Wirte den Gästen einen
funktionierenden Alkomaten zur Verfügung stellen, damit sie ihren
Promillestand feststellen können.

Noch wichtig für ausländische Touristen in Italien: "Wer ein
frisiertes Leichtmotorrad (=Moped und Motorrad bis 125ccm) fährt,
muss nun 398 Euro Strafe zahlen und sein Leichtmotorrad 60 Tage lang
stehen lassen. Für diese zwei Monat muss man auch noch für die
Aufbewahrung bezahlen", so der ARBÖ-Verkehrsjurist.

Gleichzeitig mit diesen Verschärfungen hat die italienischen
Regierung in Rom für italienische Lenker einige Schlupflöcher
aufgetan: Wem der Führerschein gesperrt wurde, kann den Führerschein
trotzdem für einige Stunden benutzen, etwa für den Weg zur Arbeit.
Eine Kontrolle wird dadurch in der Praxis sehr erschwert und die
drastische Führerscheinentzugsdauer wieder etwas entschärft. Zudem
wird es für Kleinverdiener möglich sein, die Geldstrafen in Raten zu
bezahlen.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung & Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: (++43-1) 891 21-280, mobil: 0664/60 123 280
mailto: presse@arboe.at
http://www.arboe.at

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