- 25.08.2010, 09:53:34
- /
- OTS0049 OTW0049
Temelin 3 & 4: UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) bricht EU-Recht
Online-Protest und Einwendung ab 26.8. auf www.antiatomszene.info
Pasching (OTS) - Auf Basis eines bereits vom EUGH attestierten
EU-widrigen UVP- Verfahrens startet am 26.8.2010 die 30-tägige
Einwendungsfrist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau
von zwei neuen Blöcken im AKW Temelin/Tschechien.
Wie man in Temelin gedenkt mit der Entsorgung hochradioaktiven
Abfalls umzugehen, wird nicht erwähnt. Alternativen betreffend
Stromversorgung (Nullvariante) werden ebenso wenig aufgezeigt. Nicht
einmal der Reaktortyp wird konkretisiert.
Gemeinsam mit dem Antiatom-Beauftragten des Landes Oberösterreich
rufen die NGOs "Antiatom Szene" "Resistance for Peace" und "Antiatom
Komitee" daher dringend zur Teilnahme am Online-Protest auf, welcher
Einwendung, EU-Beschwerde und Aufforderung an die Bundesregierung,
die Rechte der Verfahrensteilnehmer zu sichern, mit einem Klick
verbindet. Der Online-Protest ist u.a. über die Internetseite
www.antiatomszene.info erreichbar.
"Es ist ein Megaskandal mit einer EU-widrigen UVP einen positiven
Bescheid für einen XY-Reaktor erwirken zu wollen, wo noch nicht
einmal der Bautyp festzustehen scheint!", berichtet Elvira Pöschko,
Obfrau der NGO "Antiatom Szene". "Einwendungen alleine - wie von
unserer Bundesregierung propagiert - bringen jetzt Null. Einzig
sinnvoll ist die Teilnahme an der 3 in 1 Online-Kampagne."
"Dass kürzlich alle atomkritischen Personen aus dem tschechischen
Umweltministerium entfernt wurden, zeigt klar, dass kein faires
UVP-Verfahren erwartet werden kann. Die österreichische
Bundesregierung hat sicherzustellen, dass die Rechte der
VerfahrensteilnehmerInnen gewahrt werden.", erklärt Peter Rosenauer
von "Resistance for Peace".
Hintergrundinfo:
Verfahrensgrundlage ist das tschechische UVP-Gesetzes 100/2001,
welches EinwenderInnen keine Möglichkeit bietet, den resultierenden
UVP-Bescheid von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen und
deshalb im Widerspruch zum EU-Recht steht. Obwohl der EUGH bereits
die Verletzung des EU-Rechts feststellte und eine
Novellierung des Gesetzes erfolgte, wurden laufende Verfahren - und
zu diesem zählt auch die Temelin-Umweltverträglichkeitsprüfung -
ausdrücklich aus der Novellierung ausgenommen.
Rückfragehinweis:
Elvira Pöschko, Verein Antiatom Szene: +43 650 6660065, www.antiatomszene.info
Peter Rosenauer, Resistance for Peace: +43 664 5051861, www.resistanceforpeace.org
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AAS






