• 25.08.2010, 09:33:36
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  • OTS0041 OTW0041

BZÖ-Bucher beantragt U-Ausschuss: SPÖ und ÖVP sollen zustimmen oder künftig schweigen

BZÖ will umfassende Aufklärung - der Antrag im Wortlaut

Wien (OTS) - BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher bringt bei der
heutigen Sitzung des Nationalrates einen Antrag auf einen U-Ausschuss
zur Untersuchung aller aktuellen Skandale ein. "Das BZÖ will die
umfassende Aufklärung aller derzeitigen Anwürfe und Skandale. In der
Bevölkerung hat man den Eindruck, dass es sich die Politik richtet
wie sie will. Dem muss gegengesteuert werden. Wir wollen keine
Verdächtigungen oder Spekulationen mehr, sondern Aufklärung. SPÖ und
ÖVP sollen dem umfassenden Antrag des BZÖ heute zustimmen oder
künftig schweigen. Das BZÖ ist jedenfalls bereit, auch die gegen
seinen Gründer Jörg Haider und gegen die Partei selbst vorgebrachten
Vorwürfe schonungslos zu untersuchen. Wir haben nichts zu verbergen.
Heute wird sich zeigen, ob das bei den anderen Parteien auch der Fall
ist. Ich fordere SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne auf, dem umfassenden Antrag
des BZÖ zuzustimmen", so Bucher. Es könne nicht sein, mittels
unbewiesener Behauptungen Wahlkämpfe führen zu wollen und dann
jedwede Aufklärung zu verhindern. "Wenn Rot und Schwarz aber
tatsächlich gegen den Untersuchungsausschuss stimmen, dann sollen sie
zukünftig auch den Mund halten", betont Bucher.

Nach Buchers Vorstellungen sollen die Bawag Refco-Geschäfte, die
Haftfrage Elsner, die Beratertätigkeiten von Gusenbauer und
Gartlehner für Hochegger, die Causa Mensdorff-Pouilly, die Causen
Kommunalkredit, BUWOG, Hypo Niederösterreich, Hypo Kärnten, Skylink -
Flughafen Wien, die SPÖ-Stiftung, die ÖOC-Affäre sowie die
Liechtenstein-Haider-Konten untersucht werden.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
mit Debatte (Verlangen)
§ 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 2 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Bucher, Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33
GOG-NR zur näheren Untersuchung der Behandlung der wesentlichen
zurückliegenden sowie der wesentlichen aktuellen
Wirtschaftsstrafverfahren

Gegenstand der Untersuchung

Untersuchung der Behandlung der wesentlichen zurückliegenden sowie
der wesentlichen aktuellen Wirtschaftsstrafverfahren insbesondere
hinsichtlich der jeweiligen Rolle des Innen- und des
Justizministeriums, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte bei der
Beendigung der Verfahren unter dem Aspekt möglicher "Klassen- oder
Politjustiz" bzw. Bevorzugung prominenter Personen, hinsichtlich
sämtlicher politischer Verwicklungen in den Causen sowie hinsichtlich
der Frage, ob und inwieweit die Dauer der Verfahren auf einen
Personalmangel in der österreichischen Justiz zurückzuführen ist.
Zudem ist zu untersuchen, ob und inwieweit eine Weitergabe von
"geheimen" Ermittlungsergebnissen zwischen staatlichen Stellen und
den Medien stattgefunden hat bzw. stattfindet.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der
VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand,
insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für
Justiz und des Bundesministeriums für Inneres sowie durch die
Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung
bildenden Umstände ermitteln.

Begründung

Die anhaltenden Diskussionen über die tatsächliche und rechtliche
Behandlung von Fällen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität
sowie Fällen mit prominenten Beteiligten zerren zunehmend am Ruf des
Rechtsstaates Österreich und sogar am Ruf des Wirtschaftsstandortes
Österreich. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die
Unabhängigkeit der Justiz schrumpft, da insbesondere viele brisante
Fälle aus dem Wirtschaftsbereich zum einen trotz langer Ermittlungen
und Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind oder zum anderen
regelmäßig Entscheidungen von Staatsanwälten und Richtern ergehen,
die aufgrund scheinbarer Bevorzugungstendenzen nicht auf Akzeptanz in
der Bevölkerung treffen. Der Eindruck von Klassenjustiz bzw.
regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und
Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Zu Recht ist darüber eine
öffentliche Diskussion entbrannt. Erschreckenderweise zweifeln sogar
schon Regierungsvertreter öffentlich an der Justiz bzw. der
Justizministerin und erkennen Handlungsbedarf. Deutlich wird dies
durch die Aussage des Staatssekretär Josef Ostermayer: "Bandion muss
in einem Ministerrat sagen, wie wir die Justiz retten sollen."
Alles in allem erscheinen insbesondere aufgrund der mit den
Wirtschaftsfällen verbundenen Milliardenschäden allein weit reichende
Untersuchungen mit dem Ziel schonungsloser Aufklärung durch die
gewählten Volksvertreter in Abgrenzung zu Untersuchungen durch allein
regierungsgefärbte Institutionen notwendig, um endlich den
Schutzschild des Parteiproporzes aufzubrechen, die Fälle abschließend
entscheiden zu können und dadurch die Akzeptanz der Bevölkerung
gegenüber der Justiz wieder zu steigern. Hinsichtlich letzterem ist
zudem von maßgebender Bedeutung, dass der beantragte
Untersuchungsausschuss bis zur vollständigen Ausforschung aller
offenen Fragen durchgeführt wird und die Regierungsparteien nicht
wieder vorzeitig einen Abbruch der Untersuchungen erwirken.
Folgende Causen sind derzeit im aufgezeigten Sinne der öffentlichen
Kritik ausgesetzt und daher in jedem Falle zu untersuchen:

- Bawag Refco-Geschäfte - Haftfrage Elsner
- SPÖ - Gartlehner/ Gusenbauer Beratertätigkeiten für Hochegger
- Mensdorff-Pouilly
- Kommunalkredit
- BUWOG
- Hypo Niederösterreich
- Hypo Kärnten
- Skylink - Flughafen Wien
- SPÖ - Stiftung
- ÖOC - Affäre
- Liechtenstein - Haider - Konten
- Parteien-, Klub- und Wahlkampffinanzierungen der letzten 10 Jahre
unter Rechnungshofbeteiligung unter anderem bezüglich Die Grünen/
Peek & Cloppenburg, Präsidentschaftswahlkampf, EU-Wahlkampf 2009/
Liste Dr. Martin

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung der Behandlung der wesentlichen zurückliegenden
sowie der wesentlichen aktuellen Wirtschaftsstrafverfahren
insbesondere hinsichtlich der jeweiligen Rolle des Innen- und des
Justizministeriums, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte bei der
Beendigung der Verfahren unter dem Aspekt möglicher "Klassen- und
Politjustiz" bzw. die Bevorzugung prominenter Personen, hinsichtlich
sämtlicher politischer Verwicklungen in den Causen, hinsichtlich der
Frage, ob und inwieweit die Dauer der Verfahren auf einen
Personalmangel in der österreichischen Justiz zurückzuführen sind
sowie hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit illegale
Informationsweitergaben zwischen staatlichen Stellen und Medien
stattgefunden haben und stattfinden, wird ein Untersuchungsausschuss
eingesetzt, der aus insgesamt 16 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5
ÖVP 3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht."

Verlangen

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs 2
GOG-NR über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

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