• 25.08.2010, 09:30:47
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VKI: Kundenfreundlichkeit von Versicherern ausbaufähig

Donau, Generali, HDI und Zürich schlagen sich Maklern zufolge am besten

Wien (OTS/VKI) - Zum Thema Kundenfreundlichkeit geben sich die
österreichischen Versicherer reserviert: Lediglich vier von 28
kontaktierten Versicherern gaben dem Verein für
Konsumenteninformation (VKI) Auskunft, wie sie es u.a. mit den
Zahlscheingebühren oder dem Unterjährigkeitszuschlag halten: HDI,
Tiroler Versicherung, Wüstenrot und Zürich. Eine alternative Erhebung
unter knapp 100 Versicherungsmaklern zur Zufriedenheit mit der
Schadensabwicklung lässt ein detaillierteres Bild zu: Hier steigen
insbesondere die Versicherungen Donau, Generali, HDI und Zürich gut
aus. Im Großen und Ganzen erscheint die Kundenfreundlichkeit jedoch
ausbaufähig: Die Bandbreite der Bewertung reicht bei den restlichen
Versicherern je nach Sachlage von sehr gut bis nicht
zufriedenstellend. Keine Rolle spielt dabei die Größe des
Versicherers: Große Versicherer schneiden nicht grundsätzlich besser
ab als kleinere. Die detaillierten Testergebnisse finden sich ab
morgen in der September-Ausgabe des Testmagazins "Konsument" sowie ab
sofort auf www.konsument.at.

Da die Abläufe bei der Schadensabwicklung nicht in allen
Versicherungsbereichen gleich sind und darüber hinaus manche Anbieter
nur in bestimmten Bereichen aktiv sind, wurde bei der Befragung der
Versicherungsmakler nach einzelnen Sparten unterschieden: Gut
schneiden etwa bei der Schadensabwicklung in der Haushalts- und
Eigenheimversicherung Donau, Generali und HDI ab. Sehr negativ
beurteilten die Makler dagegen BAWAG Versicherung, Bank Austria
Versicherung und s Versicherung. Bei der Schadensabwicklung in der
Kfz-Haftpflicht konnten Donau, Generali, Grazer Wechselseitige,
Helvetia, VAV, Zürich und insbesondere HDI punkten. Nicht ganz
zufrieden sind die Makler in diesem Bereich dagegen mit Allianz,
Uniqa und der Wiener Städtischen. Zudem wurde noch die Zufriedenheit
mit der Schadensabwicklung in den Bereichen Kfz-Kaskoversicherung,
Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung sowie Krankenversicherung
erhoben. In der genannten Reihenfolge schneiden dabei HDI, Janitos,
ARAG und Merkur jeweils am besten ab.

Unterjährigkeitszuschlag: Es geht auch ohne

Kundenfreundliches Vorgehen ist auch im Bereich des
Unterjährigkeitszuschlages möglich. Dieser wird verrechnet, wenn die
Prämie nicht jährlich bezahlt wird. Je kürzer der Einzahlungsrhythmus
ist, desto teurer wird die Prämie in der Regel. Wie Untersuchungen
des VKI immer wieder zeigen, verweist nicht jede Versicherung
automatisch auf die Einsparungsmöglichkeit der jährlichen Zahlung.
Dass es auch anders geht, zeigt die aktuelle Erhebung: Weder HDI noch
Tiroler Versicherung verrechnen Zuschläge im Falle einer
unterjährigen Zahlung.

Aus für Zahlscheingebühren in Sicht

Auch im Bereich der Zahlscheingebühr fällt die Tiroler
Versicherung positiv auf. Von den vier Versicherern, die dem VKI
Rückmeldung gaben, verzichtet diese gänzlich auf die Verrechnung von
Zahlscheingebühren. "Und diese läppern sich: Was mit Gebühren
zwischen 0,58 und 2,50 Euro beginnt, ergibt bei monatlicher Zahlung
unter dem Strich ein ansehnliches Körberlgeld", erläutert
VKI-Projektleiter Walter Hager. Ein Ende der Zahlscheingebühren
scheint allerdings in greifbarer Nähe. Bis ein Machtwort des
Höchstgerichtes gesprochen ist, ist es allerdings ratsam, die
Zahlscheingebühr zu bezahlen - wenn auch mit Vorbehalt. "Wir raten
allen Kunden, von denen eine Zahlscheingebühr eingehoben wird,
schriftlich (eingeschrieben und Kopie aufheben) gegenüber dem
Unternehmen klarzustellen, dass weitere Zahlungen des
Zahlscheinentgeltes kein Anerkenntnis darstellen, sondern nur
vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung bezahlt werden",
erklärt Dr. Julia Jungwirth, Juristin im Bereich Recht. "Wenn dann
eine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, werden diese
Unternehmen die kassierten Entgelte den Kunden zurückzuzahlen haben."

Rückforderung von Dauerrabatten gesetzwidrig

Ein weiteres Indiz für die Kundenfreundlichkeit von Versicherungen
ist der Umgang mit Dauerrabatten. Mittlerweile hat der Oberste
Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Bestimmungen zur Rückforderung
von Dauerrabatten in Versicherungsverträgen gesetzwidrig sind. Falls
Konsumenten ihren Versicherungsvertrag in den vergangenen 30 Jahren
vorzeitig aufgelöst haben und mit einer Rabatt-Nachforderung bestraft
wurden, kann der Betrag vom Versicherer zurückgefordert werden.
Entsprechende Musterbriefe finden sich auf der Seite des
VKI-Bereiches Recht unter www.verbraucherrecht.at. Sollte die
Rückzahlung verweigert werden, kann der Bereich Recht per E-Mail
unter dauerrabatt@vki.at bzw. unter der Postanschrift VKI, Bereich
Recht, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien kontaktiert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf www.konsument.at
sowie ab dem 26.8. im September-Konsument.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
mailto:amorawetz@vki.at
www.konsument.at

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