• 24.08.2010, 09:00:45
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  • OTS0016 OTW0016

Stellungnahme des zur laufenden Diskussion um die Pflegegeldeinstufung

Wien (OTS) - Der Pilotversuch zur parallelen Einstufung der
Pflegegeldstufen durch die Fachpflege und ÄrztInnen hat noch nicht
begonnen, schon wird von Seiten der Ärzteschaft dagegen Stellung
bezogen (derStandard vom 10.08.2010, Die Presse vom 10.08.2010).

Die Fachpflege (der gehobene Dienst für Gesundheits- und
Krankenpflege, die diplomierten Schwester, der diplomierte Pfleger)
erhebt den Pflege- und Betreuungsbedarf ihrer PatientInnen,
BewohnerInnen und KlientInnen seit 13 Jahren eigenständig im Rahmen
ihres Tätigkeitsprofiles. Der Pflege- und Betreuungsbedarf wird
hierbei aus den Beeinträchtigungen in körperlichen, psychischen und
sozialen Bereichen ermittelt. Dazu gehören die Belange der
Körperpflege, des Kleidens, des Essens, der Mobilität, der
Ausscheidungen, die kommunikativen Aspekte und das psychische
Wohlbefinden. Weiters werden die Alltagsaktivitäten, wie Einkaufen,
Kochen, Haushaltsführung, Wäschegebarung, finanzielle Angelegenheiten
u.v.m. berücksichtigt - Belange also, die Auswirkungen auf die
Pflegestufe haben. Nur die Fachpflege kann professionell beurteilen,
in welchem Grad die Betroffenen beeinträchtigt sind und ob diese eine
Beratung, gezielte Anleitung, Unterstützung oder die Übernahme von
Pflege- und/oder Betreuungsmaßnahmen benötigen.

Den Pflegebedarf zu ermitteln ist eine Kernkompetenz der
Fachpflege, seit 1997 im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
verankert und somit in Krankenanstalten, Geriatriezentren,
Pflegeheimen sowie in der Hauskrankenpflege eine tägliche Aufgabe der
Fachpflege. Die ÄrztInnen treffen Anordnungen für die Fachpflege in
Bezug auf therapeutische oder diagnostische Maßnahmen, jedoch nicht
für erforderliche Pflege- / Betreuungsmaßnahmen aus dem
eigenverantwortlichen Bereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits-
und Krankenpflege.

ÄrztInnen können zur Einstufung des Pflegegeldes beitragen, indem
sie feststellen, ob der Pflegebedarf im Zusammenhang mit
medizinischen Diagnosen wie z.B. einem Herzinfarkt, einem Diabetes
Mellitus oder einer Demenz steht. Den Grad des Pflege- bzw.
Betreuungsbedarfes, die notwendigen Informationen, die Beratung und
die Anleitung für die zu Pflegenden oder deren Angehörige können
ÄrztInnen nicht leisten.

Für den BoeGK ist es daher nicht nachvollziehbar, warum die
Ärzteschaft mit solcher Vehemenz gegen eine Pflegegeldeinstufung
durch Pflegende auftritt!

Rückfragehinweis:

Berufsverband österreichischer Gesundheits- und 
   Krankenpflegeberufe -BoeGK
   Franz Allmer
   Präsident des BoeGK
   Tel.: 0043 676 / 908 83 39, Fax: 0043 (0)1 / 804 65 37
   e-mail: office@boegk.at

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