• 16.08.2010, 11:05:28
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FPÖ-Kickl: Anzeige gegen ÖBB-Abcasher Lanzky, Ganzger & Partner

Anzeige auch gegen Rüdiger vorm Walde

Wien (OTS) - Nachdem durch Recherchen des Nachrichtenmagazins
"profil" aufgedeckt worden sei, dass die Rechtsanwaltskanzlei Lanzky,
Ganzger & Partner ein quasi arbeitsloses Millioneneinkommen durch
windige Verträge mit ihrem Auftraggeber ÖBB erhielten, das den
Österreichischen Steuerzahler in Millionenhöhe schädige, werde die
FPÖ diese Machenschaften bei der Staatsanwaltschaft, wegen des
Verdachtes der Untreue, angezeigen, berichtete heute der
freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl. Auch sei die Rolle
von Ex-ÖBB-Chef Rüdiger vorm Walde zu beleuchten, der wie vom
"profil" berichtet werde, den Vertrag auf ursprünglich 20 Millionen
festsetzen habe wollen, so Kickl, der auch eine Anzeige gegen vorm
Walde ankündigte.

Nun liege der Ball bei Bundesministerin Bandion-Ortner diese Causa
rasch zu prüfen, so Kickl, der Eile einmahnte, da die Verträge mit
besagter Kanzlei noch immer gültig seien und daher weiterhin
Steuergeld in Gefahr sei. Unabhängig vom tatsächlichen
Leistungsumfang sei für die laufende rechtliche Beratung des
Vorstands der ÖBB ein Pauschalhonorar in Höhe von monatlich 25.000
Euro vereinbart worden, obwohl dafür die hauseigene zentrale
Rechtsabteilung vorgesehen sei, erinnerte Kickl an die abenteuerliche
Konstruktion. "Somit kassieren die beiden SPÖ-nahen Anwälte für zehn
Jahre pauschal 4,5 Millionen Euro - garantiert, ohne Ausschreibung
und im Extremfall auch ohne Gegenleistung", kritisierte Kickl.

Das Stundenhonorar der Kanzlei liege laut "profil" dabei um bis zu 79
Prozent über den bisher für Rechtsberatung bezahlten
Durchschnittshonoraren, kritisierte Kickl, der der ÖBB-Führung
empfahl raschest die Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2006
umzusetzen in der es heißt: "Künftig sollte externes juristisches
Know-how nur punktuell in zeitlich und betraglich eingegrenzten
Projekten zugekauft werden."

Ebenso überprüfenswert sei der sogenannte "Sideletter", der im Falle
einer offenbar befürchteten Vertragsaufhebung der Kanzlei dennoch ein
stattliches Honorar zugesichert hätte, so Kickl. Dies sei der Beweis
dafür, dass die Vertragspartner von Anfang an davon ausgegangen
seien, dass ihre Vereinbarung rechtswidrig sei, betonte Kickl.

Es dürfe nicht sein, dass in Zeiten der Sparpakete für die
steuerzahlende Bevölkerung, derartige Gefälligkeitsverträge
vereinbart würden, betonte Kickl, der hier auch einen Skandal im
roten Dunstkreis sieht.

Rückfragehinweis:

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