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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Im Spannungsfeld von Erwartungen und Gesetz" (von Christian Weniger)
Ausgabe vom 12.08.2010
Graz (OTS) - In der Hitze dieser Sommertage ist es fesch, die
Justiz verbal zu ohrfeigen. Und die Justizministerin dazu.
Schließlich häufen sich bei den Staatsanwaltschaften hochbrisante
unerledigte Fälle - die Causen Meinl, Hypo Alpe Adria, oder die
Buwog-Affäre.
Die ungeduldig gewordene Öffentlichkeit hat sich längst ein Bild
gemacht. Sie wartet auf Einvernahmen, auf Haftbefehle, auf Anklagen
und Urteile. Die Anklagebehörde schweigt. Damit entsteht Raum für
Mutmaßungen: etwa politische Einflussnahme, die Verschleppung der
Ermittlungen, um prominente Verdächtige wie Karl-Heinz Grasser zu
schützen.
Immerhin kennt man Fälle, die den Generalverdacht gegen die
Staatsanwaltschaft nähren: Die Einstellung des Verfahrens gegen
Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler, weil er angeblich nicht
wusste, was er tat, die Verjährung einer Anzeige gegen
Ex-Innenminister Ernst Strasser, weil der Akt auf einem Schreibtisch
verstaubte. Bei diesen Fehltritten der Vergangenheit, darf man
gegenüber dieser Behörde ruhig in der Gegenwart die
Unschuldsvermutung vernachlässigen.
Zwar ist es unpopulär, man kann die Lage aber auch von einer anderen
Seite betrachten, von einer, die versucht, sich dem vernachlässigten
Begriff Rechtsstaatlichkeit zu nähern.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner steckt unrettbar im Dilemma,
egal was sie tut: Mischt sie sich, wie von Zurufern gefordert, per
Weisung in Ermittlungen ein - beispielsweise im Fall Grasser -, muss
sie mit Kritik wegen vermuteter Politjustiz rechnen. Macht sie
öffentlich, wann der ehemalige Finanzminister endlich einvernommen
wird, droht ihr ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs.
Schlechte Karten hat ebenfalls die Staatsanwaltschaft. Sie muss die
Vorwürfe von Langsamkeit und Untätigkeit widerspruchslos hinnehmen.
Das Vorverfahren unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Über
Ermittlungsstand und geplante Schritte darf keine Auskunft gegeben
werden. Ein Vertreter der Anklage der Details ausplaudert, muss mit
rechtlichen Konsequenzen rechnen. Niemand, außer den Ermittlern, weiß
daher, was an belastenden Beweismitteln tatsächlich vorliegt. Für
eine Anklage reichen Vermutungen und Verdächtigungen nicht. Und schon
gar nicht für eine Verurteilung.
Das wirklich dicke Ende kann daher erst kommen: Sollte es in den
Causen Buwog und Hypo Alpe Adria zu keinen Anklagen und
Verurteilungen kommen, entlädt sich der Volkszorn mit voller Wucht
über der Justiz. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. An den
Stammtischen sind die Urteile gefällt.****
Rückfragehinweis:
Kleine Zeitung, Redaktionssekretariat, Tel.: 0316/875-4032, 4033, 4035, 4047, mailto:[email protected], http://www.kleinezeitung.at
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