• 09.08.2010, 12:30:30
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  • OTS0097 OTW0097

BZÖ-Petzner veröffentlicht Disziplinaranzeige gegen Leiter der STA Klagenfurt, Gottfried Kranz

Verstöße gegen § 58 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes sowie Erlass des Ministeriums

Klagenfurt/Wien (OTS) - Wie angekündigt hat der geschäftsführende
Kärntner BZÖ-Bündnisobmann und stellvertretende Klubobmann NRAbg.
Stefan Petzner eine Disziplinaranzeige gegen den Leiter der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Gottfried Kranz, wegen dessen
öffentlichen Falschaussagen im Zusammenhang mit angeblichen 45
Millionen Jörg Haiders auf Liechtensteiner Konten eingebracht. Die
Anzeige wird untenstehend im gesamten Wortlaut veröffentlicht. "Ich
habe das Dokument der Justizministerin direkt übermittelt und
erwarte, dass es Konsequenzen für Kranz gibt, der mit seinen Aussagen
dem Ruf der Justiz schwer geschadet und zudem gegen Gesetze dieser
Republik verstoßen hat. Kranz ist untragbar geworden. Er hat bewusst
Öl in ein Feuer gegossen, wo nicht einmal Rauch ist, nur um seine
persönlichen Rachegelüste gegenüber Jörg Haider zu stillen", sagt
Petzner mit Verweis auf die Aussagen des leitenden Staatsanwaltes,
wonach es eine Zeugenaussage für die Liechtensteiner Konten und die
45 Millionen gebe, was sich als falsch herausgestellt hat.

In der Disziplinaranzeige heißt es daher: "Dr. Gottfried Kranz mit
seinen Aussagen in der Öffentlichkeit gegen § 58 des Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und somit gegen die
Amtsverschwiegenheit sowie gegen die Bestimmungen des Erlasses des
Bundesministeriums für Justiz vom 12. November 2003 über die
Zusammenarbeit mit den Medien verstoßen." Und weiter: "Der
Einschreiter regt daher an, dass die sachlich und örtlich zuständige
Disziplinarbehörde den geschilderten Sachverhalt überprüfen und
hinsichtlich seiner disziplinarrechtlichen Relevanz würdigen wolle
und sodann ein Disziplinarverfahren gegen den Verdächtigen einleiten
wolle."

"Sie und Dr. Haider haben mich jahrelang verfolgt! Das ist meine
Rache und jetzt mache ich, was ich will", zitiert Petzner Kranz
wörtlich aus einem Telefongespräch im Oktober 2008 wo Kranz im Zuge
der Ermittlungen des Todes von Jörg Haider noch während des
Ermittlungsverfahrens interne Ermittlungserkenntnisse trotz
gegenteiliger Anweisung des Ministeriums an die Öffentlichkeit
gespielt hat. "Mehr Beweis für die Befangenheit des Dr. Kranz braucht
es wohl nicht. Umso wichtiger ist, dass die Unabhängigkeit der Justiz
in Klagenfurt rasch wieder hergestellt wird", so Petzner.

Im Folgenden die Disziplinaranzeige gegen den Leiter der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Gottfried Kranz, im vollen Wortlaut:

An das
Bundesministerium für Justiz
Palais Trautson
Museumsstraße 7
1070 Wien

Betreff: Disziplinaranzeige gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt, Gottfried Kranz mit dem Ersuchen um Weiterleitung an die
zuständige Disziplinarbehörde

Einschreiter: NRAbg. Stefan Petzner, Bahnhofstraße 19/ 3, 9020
Klagenfurt

Verdächtiger: Leitender Staatsanwalt Dr. Gottfried Kranz, Heuplatz 3,
9020 Klagenfurt

wegen: § 58 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und
Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 12. November 2003 über
die Zusammenarbeit mit den Medien

DISZIPLINARANZEIGE

Dr. Gottfried Kranz ist leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt und hat im Rahmen dieser Funktion am 02. August 2010
gegenüber dem ORF im Zusammenhang mit den Medienberichten rund um
angeblich auf Liechtensteiner Konten entdeckten 45 Millionen Euro des
verstorbenen Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider folgende Aussage
getätigt: "Wohl habe ich hier vor ganz kurzer Zeit aus Wien eine
Nachricht erhalten, dass hier ein Aktenvorgang nach Klagenfurt
unterwegs sein soll, wonach eben tatsächlich aus einem ausländischen
Staat nach Liechtenstein auf das Konto von Doktor Jörg Haider ein
Betrag von 45 Millionen eingezahlt worden sein soll."

Nicht nur, dass sich diese Aussage von Dr. Kranz als nachweislich
irreführend und falsch herausgestellt hat und damit Dr. Kranz in
seiner Funktion als leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt die Öffentlichkeit bewusst falsch und irreführend
informiert hat, handelt es sich doch lediglich um ein Notizbuch von
dem selbst der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Friedrich
Alexander König, sagt, es handle sich um "Eintragungen vom
Hörensagen, die wiederum ein anderer vom Hörensagen gehört haben
soll", was heiße, dass "keine konkreten Beweise bekannt sind", hat
Dr. Gottfried Kranz mit seinen Aussagen in der Öffentlichkeit gegen §
58 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes und somit gegen
die Amtsverschwiegenheit sowie gegen die Bestimmungen des Erlasses
des Bundesministeriums für Justiz vom 12. November 2003 über die
Zusammenarbeit mit den Medien verstoßen.

Diesbezüglich wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es laut
genanntem Erlass Leitern von Dienststellen und Richtern,
Staatsanwälten und Rechtspflegern in Angelegenheiten, die sie selbst
bearbeiten, nicht nur ausdrücklich untersagt ist, Medienauskünfte zu
geben, sondern dass gleich mehrfach darauf verwiesen wird, dass die
Gründsätze der Unschuldsvermutung, sowie die Persönlichkeitsrechte
von Parteien und anderen Beteiligten des Verfahrens zu beachten sind
und die Verpflichtung für ein faires und sachgerechtes Verfahren zu
bestehen hat. Dezidiert festgehalten ist zudem, dass keine Auskünfte
zu erteilen sind, die die sachgemäße Durchführung von schwebenden
Verfahren vereiteln, erschweren, verzögern oder gefährden.

Überdies wird darauf verwiesen, dass laut Erlass eine Medienstelle
und ein Mediensprecher in den Dienststellen einzurichten sind und
ausschließlich diese Medienarbeit zu leisten haben. Im Falle der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist der befugte Leiter der Medienstelle
Staatsanwalt Dr. Helmut Jamnig und NICHT der leitende Staatsanwalt
Dr. Gottfried Kranz.

Ergänzend wird noch angeführt, dass der leitende Staatsanwalt Dr.
Gottfried Kranz bereits bei den Ermittlungen des Todes von Jörg
Haider noch während des Ermittlungsverfahrens interne
Ermittlungserkenntnisse trotz gegenteiliger Anweisung des
Ministeriums an die Öffentlichkeit gespielt, damit gegen genannte
Gesetze und Bestimmungen verstoßen und überdies dies telefonisch -
wie von Zeugen bestätigt werden kann - gegenüber dem Einschreiter
mit folgenden Worten begründet hat: "Sie und Dr. Haider haben mich
jahrelang verfolgt! Das ist meine Rache und jetzt mache ich, was ich
will."

Der Einschreiter regt daher an, dass die sachlich und örtlich
zuständige Disziplinarbehörde den geschilderten Sachverhalt
überprüfen und hinsichtlich seiner disziplinarrechtlichen Relevanz
würdigen wolle und sodann ein Disziplinarverfahren gegen den
Verdächtigen einleiten wolle.

Das Bundesministerium für Justiz wird ersucht, diese
Disziplinaranzeige an die sachlich und örtlich zuständige
Disziplinarbehörde weiterzuleiten.

Stefan Petzner, Klagenfurt, 4. August 2010

Rückfragehinweis:
BZÖ Kärnten - Medien

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