- 05.08.2010, 11:53:05
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Richter und Staatsanwälte in der GÖD: Unsachliche Kritik an der Justiz
Wien (OTS) - Die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in
der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) weist die gegen die
österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhobenen
Vorwürfe mangelnder Effizienz, Einsatzbereitschaft und Qualifikation
zurück.
Vorwürfe gegen die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften
sind zur Zeit ein beliebtes Mittel von Politikern , Expolitikern und
deren Gefolgschaft um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken,
die strafrechtliche Prüfung von Verdachtsmomenten gegen diesen
Personenkreis habe parteipolitische Hintergründe. Während
Oppositionspolitiker der Anklagebehörde angeblich schleppende und
verzögernde Untersuchungen vorwerfen, greifen die betroffenen
Politiker und Expolitiker aus medientaktischen Gründen zum leicht
durchschaubaren Argument der angeblichen "politischen Hetzjagd"
durch eine von der Regierung "instrumentalisierte"
Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaften lassen sich jedoch durch diese
unsachlichen, persönlich motivierten Unterstellungen in ihrer
sachlichen Arbeit weder beirren noch behindern. Auch die
Bundesministerin für Justiz respektiert in hohem Ausmaß die
unabhängige und konsequente Ermittlungstätigkeit der
Staatsanwaltschaften und ermöglicht dadurch eine umfassende und
allen Verdachtsmomenten entsprechende Untersuchung allfälligen
strafrechtlichen Fehlverhaltens. Auch wenn BM Bandion-Ortner
keinerlei Einfluss auf die Ermittlungen nimmt, zeigen die derzeit
anhängigen Strafverfahren gegen den im politischen Rampenlicht
stehenden Personenkreis, dass die theoretische Möglichkeit Weisungen
zu geben ein fruchtbarer Nährboden für derartige Spekulationen ist.
Das überkommene Instrument des Weisungsrechtes des Bundesministeriums
für Justiz gegenüber den Staatsanwaltschaften, seit Jahren von der
Standesvertretung kritisiert, ist daher dringend reformbedürftig.
Eine neue Dimension unsachlicher Kritik bringen Persönlichkeiten
in die Debatte ein, die, um sich in mediale Erinnerung zu rufen,
glauben, den Staatsanwaltschaften Ratschläge erteilen zu müssen.
Pensionierte Höchstgerichtspräsidenten, die nie eine
Staatsanwaltschaft von innen gesehen haben und ein pensionierter
Rechnungshofpräsident, der sich mit massiven Vorwürfen des
ehemaligen Rechnungshofprüfers Wolfgang Lederbauer hinsichtlich der
Arbeit dieser Institution konfrontiert sieht, kennen weder die
Ermittlungsakten noch die konkrete Verdachtslage und die vom Gesetz
her nicht öffentlichen Ermittlungsergebnisse. In völliger Unkenntnis
der tatsächlichen Verhältnisse ignorieren diese, dass, trotz aller
widrigen Budgetvorgaben, die konsequente Vorgangsweise der
Standesvertretung gegen die von Finanzministerium und
Bundeskanzleramt geplanten Personaleinsparungen eine bedeutende
Verbesserung der Personalsituation -zumindest im Bereich der mit
Wirtschaftskriminalität im weiteren Sinne befassten Stellen-
ermöglichte. Auch die fachliche Qualifikation der ermittelnden
Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaften und ihrer
Arbeitsteams sowie der befassten Ermittlungsrichter ist durch eine
hervorragende Grundausbildung und die vom Bundesministerium, den
Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften sowie den
Standesvertretungen seit Jahren bestens organisierte Fort- und
Weiterbildung in höchstem Maße gegeben. Korinek und Fiedler tun
also gut daran, sich nicht weiter in die gesetzmäßige Tätigkeit der
Anklagebehörden einzumischen und nicht zusätzlich zu den
parteipolitisch und persönlich motivierten Angriffen von Politikern
und Expolitikern das Vertrauen der Bevölkerung in eine trotz aller
widrigen Budgetrahmenbedingungen effiziente und sachliche Arbeit der
Justiz zu untergraben. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden
weiterhin unbeirrbar ihren gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung
strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens erfüllen, die Beurteilung
von politischem Fehlverhalten obliegt in einer Demokratie jedoch dem
Parlament und in letzter Konsequenz dem einzelnen Staatsbürger bei
der Ausübung seines Wahlrechtes.
Rückfragehinweis:
Dr. Klaus Schröder
Richter des Oberlandesgerichtes Innsbruck
Vorsitzender der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD
Tel: 0650/ 5 428 428
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