• 04.08.2010, 09:55:01
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  • OTS0041 OTW0041

Arbeiterkammer macht aufmerksam: Ohne Antrag gibt es keine Pension

Linz (OTS) - Alle Voraussetzungen erfüllt - trotzdem keine
Pension. Diese schmerzliche Erfahrung machen Arbeitnehmer/-innen
immer wieder, Sie haben keinen Pensionsantrag gestellt, sondern sich
darauf verlassen, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zusammen mit
der Kündigung den Antrag macht.

So hat sich zum Beispiel ein Betroffener nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses darauf verlassen, dass der Antrag auf
Pensionierung von der Firma aus gestellt wird. Mit 30. April wurde
das Arbeitsverhältnis aufgelöst und mit 1. Mai hätte er Anspruch auf
die Pension gehabt.

Als der Pensionsanwärter Mitte Juni noch immer keine Zahlung auf
seinem Konto hatte, rief er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV)
an und erfuhr zu seinem Schrecken, dass kein Antrag gestellt wurde.
Sofort hat er das Versäumnis nachgeholt und auch rasch den Bescheid
erhalten, dass die Pension ab 1. Juli gewährt wird.

Ende gut - aber nicht alles gut: Denn der Betroffene verlor zwei
Monate Pension und hatte in dieser Zeit auch keine
Krankenversicherung, die er zum Glück nicht benötigte. Die PVA ist
hier - leider - im Recht, denn in der österreichischen
Sozialversicherung gilt das Antragsprinzip und es gibt - mit wenigen
Ausnahmen - keine rückwirkende Gewährung von Leistungen.

Auch für alle anderen Geldbezüge aus der Sozialversicherung
(Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung, Karenzgeld, Wochengeld)
gilt: Ohne Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger
(Gebietskrankenkasse, AMS) keine Leistung. Einzige Ausnahme: Bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haben Arbeitgeber/-innen und
behandelnde Ärzte/-innen die Pflicht, den Unfall bzw. die
Berufskrankheit der AUVA zu melden.

Die Arbeiterkammer rät allen Versicherten, sich rechtzeitig zu
informieren, ab wann ein Pensionsanspruch besteht. Außerdem sollte
der Pensionsantrag schon zwei bis drei Monate vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses bei der Pensionsversicherung gestellt werden.
Für Auskünfte stehen die Beraterinnen und Berater der AK gerne zur
Verfügung: Telefon 050/6906-1.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Ulrike Etlinger
Tel.: 0732 6906-2193
mailto:ulrike.etlinger@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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