- 04.08.2010, 09:28:17
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AK: Verpatzter Urlaub - was die KonsumentInnen erlebt haben 2
Wien (OTS) - Gestrichene Flüge oder die Hotelanlage ist nicht so,
wie im Prospekt abgebildet? Das vermiest den Urlaub. Die AK gibt
Tipps, wie Sie nach einem verpatzten Urlaub Ihre Rechte wahren
können.
Rückflug gestrichen - andere Hotelanlage als im Internet
abgebildet
Familie H. hatte im Mai eine Woche Türkei-Urlaub gebucht. Die
Hotelanlage wirkte einla-dend im Internet. Ausschlaggebend waren die
günstigen Flugzeiten und der kurze Flug. Schließlich wollten sie
rechtzeitig zu einem Familienfest wieder in Wien sein. Gleich bei der
Ankunft im Hotel machte das Ehepaar eine wenig erfreuliche
Feststellung: Die Anlage war um ein Drittel vergrößert worden. Das
viele Grün und der großzügige Strand hatten einigen Neubauten und
einer Promenade weichen müssen. Auch das Service war dem Ansturm
nicht gewachsen. Das Fass zum Überlaufen brachte eine Information des
Rei-severanstalters am Vortag ihrer Abreise. Ihr Wien-Flug war
gestrichen worden. Ersatzweise wurden sie nach München verfrachtet.
Von dort musste das Ehepaar mit 40 Kilogramm Gepäck mit der Bahn
weiter reisen - Ankunft in Wien statt um 8.15 Uhr am Flughafen um
20.40 Uhr am Westbahnhof. Am nächsten Tag hieß es, zum Flughafen das
Auto holen. Die Bahntickets wurden ersetzt; für die anderen
Unannehmlichkeiten bot der Reiseveranstalter nur mickrige 50 Euro.
Die AK Wien hat interveniert.
Nur mit dem Bus, statt mit Bus und Flugzeug
Ehepaar S. buchte eine kleine Holland-Rundreise im Frühling. Um den
Anstrengungen zu langer Busfahrten zu entgehen, wählten sie eine
kombinierte Flug-Busreise. Doch zur Abreisezeit hielt die
Vulkanaschewolke Europa in Atem. Zuerst hieß es warten. Am Tag vor
dem geplanten Abflug, einem Sonntag, endlich der Anruf des
Reiseveranstalters: Entweder sie absolvieren die gesamte Anreise von
Österreich weg mit dem Bus oder es wären 85 Prozent Stornogebühr
fällig! Unter Protest traten sie die Reise an. Nicht nur, dass die
Reise die erwartete Strapaze bedeutete, konnte auch der Zeitverlust
durch den Bus nicht mehr wettgemacht werden. Das Programm wurde
gekürzt und komprimiert. Eine Reklamation blieb erfolglos. Das war
höhere Gewalt, so der Reiseveranstalter. Die AK Wien prüft ein
Musterverfahren.
Wie Sie nach einem verpatzen Urlaub Ihre Rechte wahren können -
Tipps der AK
+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem
eingeschriebenen Brief geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK
Homepage.
+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit
Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.
Orientierung bei Pauschalreisen bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie
finden sie im Web unter www.arbeiterkammer.at.
+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich.
Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter
verschuldete Mängel.
+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort.
Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos,
Zeugen, Videos.
SERVICE: Mehr Service und die Erhebung unter
www.arbeiterkammer.at.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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