Übersicht der IG-Luft-Strecken
Wien (OTS) - Durch die lange Trockenperiode erfolgte im Sommer die
Aktivierung des "Luft-100ers" auf den österreichischen Autobahnen
besonders häufig. Der ÖAMTC hat eine Übersicht der
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) Strecken zusammengestellt.
Insgesamt bestehen auf 230 Autobahnkilometern großteils variable
Tempolimits unter 130 km/h. Zieht man die darin eingeschlossenen
Tunnelabschnitte ab, bleiben gut 200 Kilometer, die unter das IG-Luft
fallen.
"Der Strafrahmen für Geschwindigkeitsübertretungen auf Grund des
IG-Luft ist mit 2.180 Euro höher als bei anderen
Geschwindigkeitsübertretungen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Nach seiner Einschätzung wird das Gesetz derzeit allerdings moderat
gehandhabt. Egal aus welchem Grund das Tempolimit verfügt wird, kommt
den Autofahrern eine Geschwindigkeitsübertretung in etwa gleich
teuer. Eine Ausnahme ist dabei das Bundesland Salzburg. Hier müssen
Lenker bei zu hohem Tempo in der IG-Luft-Zone auf der Tauern Autobahn
(A10) tiefer in die Tasche greifen. Der Club verlangt daher eine
bundesweite Vereinheitlichung der Strafsätze nach
Tempoüberschreitungen, sowohl nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
als auch nach dem IG-L.
Übersicht der Autobahnabschnitte mit IG-L-Tempolimits
West Autobahn (A1) von Enns bis Haid, 21 km
Süd Autobahn (A2) von Sinabelkirchen bis Flughafen Graz, 33 km
Süd Autobahn (A2) von Knoten Graz West bis Lieboch, 8 km
Süd Autobahn (A2) von Klagenfurt Ost bis Klagenfurt West, 12 km
Pyhrn Autobahn (A9) von Deutschfeistritz bis Gratkorn, 7 km
Pyhrn Autobahn (A9) von Kalsdorf bis Leibnitz, 21 km
Tauern Autobahn (A10) von Glanegg bis Golling, 25 km
Inntal Autobahn (A12) von Kufstein bis Zirl, 88 km
Inntal Autobahn (A12) von Imst bis Zams, 14 km
Rheintal Autobahn (A14) im Bereich Feldkirch, 1 km
SERVICE:
Weitere Informationen: www.oeamtc.at/umwelt
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Alfred Obermayr
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:iz-presse@oeamtc.at
www.oeamtc.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAC