Club fordert entsprechende Klarstellung in der Bundesverordnung
Wien (OTS) - Das Parlament hat kürzlich die Novelle zum
Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) beschlossen. Damit wurden die
theoretischen Grundlagen für "Umweltzonen", also Fahrverbotszonen
geschaffen. Als nächsten Schritt wird es eine Verordnung des Bundes
geben. Sie muss die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach
Abgasklassen definieren. Das wiederum wird dann die Basis für eigene
Länderverordnungen sein. "Viel Aufwand für ein sinnloses Projekt, das
nur Verwirrung stiften und Kosten verursachen wird", sagt
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Die Politik war leider für Beweise
unzugänglich, dass Fahrverbotszonen eine Sackgasse sind. Die Bürger
werden es wieder ausbaden müssen." Derzeit droht sogar ein Fahrverbot
für Euro 4-Autos. Das würde aktuell 55 Prozent des Fahrzeugbestandes
treffen, also rund 2.488.000 Pkw. Der ÖAMTC fordert, dass man diesen
groben Unfug mit der Bundesverordnung verhindert. "Euro 4-Fahrzeuge
müssen auf Dauer von den Fahrverboten ausgenommen bleiben", stellt
der ÖAMTC-Jurist klar.
Die Bundesverordnung wird gerade vom Umweltministerium gemeinsam
mit dem Verkehrsministerium erarbeitet. Der ÖAMTC fordert, dass
folgende Punkte berücksichtigt und geregelt werden:
* Die Plaketten-Zuordnung muss fair und transparent sein. Das
heißt, sie muss anhand realer Abgaswerte erfolgen. "Die sind nämlich
oft besser als jene Werte, die sich durch die Genehmigungsklasse
ergeben", erklärt der ÖAMTC-Jurist. Für die meisten Fahrzeuge findet
man die realen Abgaswerte im Zulassungsschein. Bei älteren Fahrzeugen
muss aber ein Abgleich mit Daten der Fahrzeughersteller erfolgen.
"Das ist ein komplizierter Vorgang, für den die Politik nun Lösungen
anbieten muss", sagt der ÖAMTC-Jurist. Eines ist für den Club
jedenfalls klar: Euro 4-Fahrzeuge (z. B. VW Golf V: 2003 - 2008, Opel
Astra H: 2004 - 2009) und alle Benzinfahrzeuge mit Katalysator müssen
von den Fahrverboten ausgenommen werden. "Viele dieser Fahrzeuge
wurden sogar mit Umweltprämien verkauft. Fahrverbote wären absurd",
sagt der ÖAMTC-Experte.
* Eine nachträgliche Verbesserung der Abgasqualität, z. B. durch
Nachrüsten mit Partikelfilter, muss unbedingt berücksichtigt werden.
Völlig offen ist, wie man mit ausländischen Fahrzeugen umgeht. Das
"Umweltzonen"-System z. B. ist in Deutschland und Österreich sowohl
inhaltlich als auch verfahrensrechtlich unterschiedlich. Das gilt
überhaupt für alle derzeit in Europa gültigen Fahrverbote und
Fahrbeschränkungen, z. B. City-Mauten, Kalenderfahrverbote etc..
"Unterm Strich droht ein Bürokratiechaos und ein großer
volkswirtschaftlicher Schaden. Das gilt es nun bei den Verordnungen
zu entschärfen", sagt der ÖAMTC-Jurist abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Claudia Kesche, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:pressestelle@oeamtc.at, http://www.oeamtc.at
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