- 20.07.2010, 13:08:08
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Falter-Vorabmeldung: Nach Tschetschenen-Entscheidung keine Ermittlungen gegen Strasser. Jetzt prüft die Volksanwaltschaft
Wien (OTS) - Wie die Wochenzeitung Falter in ihrer morgen
erscheinenden Ausgabe berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft Krems
trotz des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs keinen Grund für neue
Ermittlungen gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser.
Bereits im November 2003 landete unter der Aktenzahl 1ST150/03d
eine Anzeige gegen Strasser bei der Staatsanwaltschaft Krems,
eingebracht vom Verein "Asyl in Not". Darin wurde der Verdacht des
Amtsmissbrauchs gegen den damaligen Innenminister erhoben. Und von
der Justiz sofort vom Tisch gewischt.
Der UVS Niederösterreich hat vor kurzem bestätigt, dass
tschetschenischen Asylwerbern im Jahr 2003 unter dem damaligen
Innenminister Ernst Strasser, heute Delegationsleiter der ÖVP im
Europaparlament, das Recht auf Asyl verweigert worden war. Auch deren
Abschiebung war rechtswidrig (siehe Falter 28/10). Ihr Flehen, einen
Asylantrag stellen zu dürfen, sei von den Beamten absichtlich
überhört worden.
Strasser hatte damals in einem Fernsehinterview erklärt, "wenn es
keine Möglichkeit gibt, Quartiere anzubieten, können wir auch keine
Asylwerber aufnehmen, das ist eine klare Sache". Seine Beamten werden
Asylwerber daher "einladen, dass sie zurückgehen". Kurz darauf wurde
74 Tschetschenen am Grenzüberwachungsposten Gmünd das Recht, einen
Asylantrag zu stellen, verweigert.
Während sich der UVS jahrelang und akribisch mit diesem Fall
beschäftigte, stellte die Staatsanwaltschaft Krems das Verfahren
gegen Strasser rasch ein. "Nach Durchsicht aller Akten der
Bezirkshauptmannschaft konnten wir feststellen, dass die
Vorgangsweise der Beamten korrekt war", rechtfertigt Friedrich
Kutscherer, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Krems, die damalige
Entscheidung. Der damalige Innenminister, gegen den sich die Anzeige
richtete, sei nicht einmal befragt worden. Auch die Tatsache, dass
der UVS nun in 20 Fällen eine gegenteilige Entscheidung getroffen
hat, ändere daran nichts. "Es gibt von unserer Seite keine neuen
Ermittlungen gegen Strasser", sagt Kutscherer.
Aber auch die Arbeit von UVS-Richter Paul Marzi, der die
Beschwerden der Tschetschenen behandelte, wird überprüft.
Volksanwältin Terezija Stoisits will klären, wieso es so lange
dauerte, bis der UVS eine Entscheidung traf. Denn der Vorwurf des
Amtsmissbrauchs, der gegen den heutigen EU-Abgeordneten sowie die
damals involvierten Beamten im Raum steht, verjährt bereits nach fünf
Jahren. Das Verfahren vor dem UVS dauerte sechseinhalb Jahre.
Rückfragehinweis:
Nina Horaczek, Falter, Tel. 01/ 536 60 - 913
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