• 16.07.2010, 10:59:53
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Langjährige AKNÖ Forderung nun beschlossen

NÖ Landtag stimmte für Einführung der Mindestsicherung

Wien (OTS) - Der NÖ Landtag verabschiedete gestern das Gesetz zur
Bedarfsorientierten Mindestsicherung und setzte damit auch eine
langjährige AKNÖ Forderung um, die als eine wichtige Maßnahme gegen
Armut und für die Stärkung des Sozialsystems gilt.

AKNÖ-Präsident Hermann Haneder begrüßt die Einführung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Niederösterreich, bleibt
aber vorerst zurückhaltend, wenn es um den konkreten Gesetzesentwurf
geht. "Ich begrüße den Beschluss, denn er zeigt, dass die
Notwendigkeit zu handeln endlich erkannt wurde. Um sich über einen
Meilenstein zu freuen, müssen aber noch die Verordnungen abgewartet
werden, die das Gesetz näher ausführen." Dabei sei besonders darauf
zu achten, dass es durch die Einführung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung zu keiner Verschlechterung für bestimmte
Personengruppen "durch die Hintertür" kommen werde, so Haneder. "Die
Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein guter Anfang. Unsere
Forderungen nach der Anhebung des Arbeitslosengeldes auf EU-weites
Niveau und die Einführung eines Mindestlohns bleiben aber aufrecht",
fügt Haneder hinzu.

AKNÖ-Studie "Working Poor"

Die kürzlich veröffentlichte AKNÖ-Studie "Working Poor" hat deutlich
aufgezeigt, dass Armutsgefährdung nicht mehr nur den Rand der
Gesellschaft trifft - sie ist längst in der Mitte der Gesellschaft
angekommen. Immer mehr niederösterreichische Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer werden zu sogenannten "Working Poor". Ihr Einkommen
reicht für den Lebensunterhalt nicht mehr aus. Schon jede/r zweite
Sozialhilfe-EmpfängerIn steht zugleich auch im Erwerbsleben.
Menschen, die durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise mit
Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben, trifft die Armutsgefahr noch
stärker. Das Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung könnte
also genau jenen Menschen zur Hilfe kommen, die es am dringendsten
brauchen. Die bisherigen Sozialhilferichtsätze weichen zudem von
Bundesland zu Bundesland teilweise stark voneinander ab.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll daher bundesweit
Mindeststandards setzen und eine Vereinheitlichung der
Sozialhilfegesetze bringen. Denn gerade das niederösterreichische
Sozialhilfegesetz galt im Vergleich zu anderen Bundesländern als
eines der strengsten.

Keine "soziale Hängematte"

KritikerInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung argumentieren
immer wieder mit der Gefahr des Missbrauchs und bezeichnen die Idee
als die Einführung einer "sozialen Hängematte". Dabei wird vergessen,
dass für den Bezug von Mindestsicherung zahlreiche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen. Wer arbeitsfähig ist, hat grundsätzlich jede
zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Eigenes Einkommen und Vermögen
muss eingesetzt und verwertet werden. Hier gibt es nur wenige
Ausnahmen. Beispielsweise gilt für Sparguthaben ein Freibetrag von
3.720 Euro.
"Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist also kein
bedingungsloses Grundeinkommen", erklärt Haneder.

Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Chef vom Dienst
Tel.: (01) 58883-1200
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at

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