• 14.07.2010, 12:02:28
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AK Konsumententipp: Erfolgreiche Reisereklamation

Verpatzter Urlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!

Wien (OTS) - Verspätete oder geänderte Flugzeiten, kein Gepäck am
Reiseziel und Schmuddelzimmer? KonsumentInnen sollten sich bei einem
verpatzten Urlaub nicht bloß ärgern, sondern ihre Rechte aktiv
wahrnehmen. "Für eine erfolgreiche Reisereklamation ist es notwendig,
die aufgetretenen Probleme genau zu dokumentieren", sagt AK
Konsumentenschützerin Jutta Repl.

AK-Tipps, wie Sie Ihre Rechte geltend machen können:
+ Sichern Sie Beweise! Wenn die Leistungen am Urlaubsort nicht dem
Katalog entsprechen, sollten Sie gleich vor Ort den Reiseveranstalter
darauf hinweisen und eine Verbesserung des Mangels verlangen. Gelingt
das nicht, ist es wichtig, Beweise zu sammeln, und zwar durch
Notizen, Fotos, Videos oder Augenzeugen, die im Ernstfall die
Missstände bestätigen. Sie sollten auch eine schriftliche Bestätigung
der Reiseleitung verlangen, aus der hervorgeht, dass man die Mängel
gemeldet hat.

+ Machen Sie Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung oder
Schadenersatz möglichst rasch geltend. Am besten, gleich nach Ihrer
Rückkehr.

+ Reklamieren Sie unbedingt schriftlich und achten Sie darauf, dass
alle von Ihnen angeführten Kritikpunkte detailliert festgehalten
werden.

+ Fordern Sie für die Mängel eine Reisepreisminderung in bar. Einen
Gutschein brauchen Sie nicht zu akzeptieren, denn dann wären Sie
gezwungen, wieder beim gleichen Anbieter zu buchen.

+ "Frankfurter Liste": Um sich einen Überblick über die häufigsten
Mängel zu verschaffen und wie viel dafür verlangt werden kann, werfen
Sie einen Blick auf die "Frankfurter Liste". Diese ist auf der
Internetseite der Arbeiterkammer aufrufbar. Sie ist zwar nicht
verbindlich, die angeführten Preisminderungssätze bieten jedoch einen
Richtwert. Außerdem ist die Frankfurter Liste nur auf Pauschalreisen
anzuwenden. Beispiele:

Manko: Preisminderung

Fehlender Meerblick 5-10%
nicht vorhandene Klimaanlage 10-20%
Lärm am Tag 5-25%

+ Bei einem Verschulden des Reiseveranstalters am verpatzten Urlaub
steht Ihnen neben der Preisminderung auch Schadenersatz zu, z.B. für
einen finanziellen Schaden, den Sie im Urlaub erleiden, oder für
entgangene Urlaubsfreuden.

+ Ist das Entschädigungsangebot unangemessen, können Sie sich an die
Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer wenden.

SERVICE: Einen Musterbrief für Reisereklamation, die "Frankfurter
Liste" sowie Podcasts zum Thema "Urlaub ohne Ärger" finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at/konsument/reise

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Chef vom Dienst
Tel.: (+43-1) 501 65-2565
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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