• 13.07.2010, 10:20:54
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Ungerechtfertigte Entlassung: Rekorderfolg für AKNÖ-Mitglied - 61.000 Euro Nachzahlung

Handelsriese wollte Exempel statuieren - AKNÖ ging bis zum Obersten Gerichtshof

Wien (OTS/St. Pölten) - Kürzlich endete ein Rechtsstreit um eine
ungerechtfertigte Entlassung eines Familienvaters mit einem Sieg auf
allen Linien. Ein 40-jähriger Lkw-Fahrer erhielt aus Abfertigung und
Lohnnachzahlung 61.000 Euro netto zugesprochen. AKNÖ-Präsident
Haneder: "Wer sich mit den Top-JuristInnen der AKNÖ anlegt, sollte
sehr gute Karten im Talon haben. Einen Vorzeigearbeiter nach 20
Jahren Betriebszugehörigkeit unter einem Vorwand zu entlassen, kommt
das Unternehmen nun teuer zu stehen."
Im Jahr 2007 brach für den Vater eines 19-jährigen Sohnes die Welt
zusammen. "Ihm wurde die fristlose Entlassung ausgesprochen, weil er
angeblich eine Tachoscheibe um 15 Minuten manipuliert haben soll",
berichtet Mag. Gabriele Lukassen, Arbeitsrechtsexpertin der AKNÖ, die
den Fall durch alle Gerichtsinstanzen bis zum OGH vertreten hat. Der
Lkw-Fahrer war seit Abschluss seiner Berufsausbildung ununterbrochen
bei diesem Handelsunternehmen beschäftigt und in den knapp 20
Arbeitsjahren nur 15 Tage im Krankenstand gewesen.
Die Manipulationsvorwürfe standen von Anfang an auf wackeligen
Beinen: Rund 120 Personen hatten zwei Tage lang ungehindert Zugang zu
allen Tachoscheiben des großen Fuhrparks, bevor die vermeintliche
Verfälschung um eine Viertelstunde Pausenzeit entdeckt worden war.
"An diesem Fahrer sollte offenbar ein Exempel statuiert werden, um
die anderen Fahrer einzuschüchtern", sagt Gabriele Lukassen. Die
Vorwürfe fielen mit dem Dienstantritt eines neuen Vorgesetzten
zusammen und der angepatzte Lkw-Fahrer stand kurz vor einem
Abfertigungssprung. Doch das Unternehmen hatte sich verkalkuliert.
Die fristlose Entlassung wurde vom OGH rechtsunwirksam erklärt. So
lief das Dienstverhältnis während der gesamten Verfahrensdauer
weiter, was die hohe Entschädigungssumme erklärt. Lukassen: "Für den
Familienvater war die Zeit eine harte Probe. Er war ein Jahr lang
arbeitslos und seine Frau verdiente als Teilzeitbeschäftigte nur 517
Euro netto im Monat. Außerdem war der Sohn gerade mit der Lehre
fertig und musste nach dem Bundesheer erst beruflich Fuß fassen."
"Für mich ist das Ergebnis nach einem Jahr zittern unglaublich
schön", sagte der St. Pöltener als er von der AKNÖ die gute Nachricht
hörte.

Rückfragehinweis:
AKNÖ-Rechtschutzbüro St. Pölten, Mag. Gabriele Lukassen,
Tel. 05-7171-7126

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