• 13.07.2010, 09:53:44
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  • OTS0041 OTW0041

SPÖ Kaiser: Klarstellung zu Gesundheits-Verschlechterungs-Gesetz

Gesundheitsreferent kann Gesetz nicht blockieren, ohne Amtsmissbrauch und Verfassungsbruch zu begehen. Kritik am Zustandekommen und am Inhalt bleibt aufrecht.

Klagenfurt (OTS) - Aufgrund von Rückmeldungen aus der Kärntner
Bevölkerung im Zusammenhang mit dem neuen
Gesundheits-Verschlechterungs-Gesetz stellt der Vorsitzende der
SPÖ-Kärnten, Gesundheits- und Krankenanstaltenreferent LHStv. Peter
Kaiser Folgendes neuerlich klar:

"Der bei den Kärntnerinnen und Kärntnern fälschlicherweise erweckte
Eindruck, der Gesundheitsreferent könnte mit der Verweigerung seiner
Unterschrift unter das Gesundheits-Verschlechterungs-Gesetz dieses
blockieren, ist falsch!

Nach dem Beschluss durch FPK und ÖVP gegen die Stimmen der SPÖ und
der Grünen im Kärntner Landtag wird diese Gesetzesvorlage dem
Ministerrat vorgelegt, der binnen acht Wochen Einwendungen bei
Verstößen gegen die Verfassung erheben könnte. Nach Ablauf dieser
Frist bzw. Absegnung durch den Ministerrat hat der Präsident des
Kärntner Landtags das Gesetz mit seiner Unterschrift zu beurkunden.
Der zuständige Krankenanstaltenreferent muss es sodann
"gegenzeichnen". Letztere Beurkundung bzw. Gegenzeichnung hat aber
nicht den Charakter der inhaltlichen Bestätigung! Damit wird
ausschließlich das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes
bestätigt. Und das ist der springende Punkt!

Eine Verweigerung der Unterschrift meinerseits würde den Tatbestand
des Amtsmissbrauches bedeuten. Für mich als Sozialdemokrat ist jedoch
die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit oberstes Prinzip. Das Recht
gilt ungeteilt. Für jede und jeden. Eine Abkehr von diesen Prinzipien
kann also für uns nicht in Frage kommen.

Das Recht und die Verfassung zu achten, sollte für alle politischen
Mandatarinnen und Mandatare selbstverständlich und oberstes Gebot
sein. Deswegen erwarte ich mir speziell von jenen FPÖ und ÖVP
Politikern, die gemeint haben, mich über verfassungsmäßige Rechte und
Pflichten aufklären zu müssen, dass sie sich selbst an Recht und
Verfassung halten und nicht darauf angewiesen sind, dass ihnen die
Staatsanwaltschaft als Entschuldigung für das Nicht-Einhalten von
Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes attestiert, dass sie die
Tragweite ihrer Handlungen nicht haben erkennen können!

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das von FPK und ÖVP in
einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschlossene
Husch-Pfusch-Gesundheits-Verschlechterungsgesetz, eine ernsthafte
Bedrohung für das hervorragende Kärntner Gesundheitswesen ist.

Es ist Fakt, dass dieses Gesetz die Möglichkeit einer schleichenden
Privatisierung durch die Schaffung von im Gesetz sogar ausdrücklich
erwähnten Beteiligungen Dritter schafft. Nichts anderes meinen die
beiden Klubobleute Kurt Scheuch (FPK) und Stephan Tauschitz (ÖVP),
wenn sie davon unverblümt sprechen, dass in Zukunft chronisch kranke
Patienten in einem "Krankenhaus light" von privaten Beteiligten
gepflegt werden sollen, weil das dreimal so billig wäre wie bisher.
Die Folge wird eine nicht sofort spürbare aber mit Sicherheit
einziehende Zwei-Klassen-Medizin sein, bei der die Stärke der
Brieftasche über die Qualität der Behandlung entscheidet.

Und dagegen verwehre ich mich im Namen der SPÖ-Kärnten mit aller
Vehemenz! Die Kärntnerinnen und Kärntner haben es nicht verdient,
dass die FPK-ÖVP-Chaoskoalition das von ihr gnadenlos an die Wand
gefahrene Budget dadurch zu reparieren versucht, indem sie dem 61
Jahre, durch nationale und internationale Experten bestätigten, von
der SPÖ in Alleinverantwortung weiterentwickelten Gesundheitsbereich
von heute auf morgen aushebeln und das Finanzdiktat über das
Patientenwohl stellen."

(Schluss)

Rückfragehinweis:
SPÖ Kärnten
Klagenfurt

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