- 12.07.2010, 12:00:11
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- OTS0107 OTW0107
BGH-Entscheidung - Ginkgo in Lebensmitteln unzulässig
Wien/Karlsruhe (OTS) - Mit Urteil vom 1. Juli 2010 hat der
Bundesgerichtshof entschieden, dass Ginkgo nicht in Lebensmitteln
eingesetzt werden darf. "Wir sehen die Verwendung arzneilich
wirksamer Bestandteile in Lebensmitteln kritisch. Eine derartige
Unschärfe zwischen Arznei- und Lebensmitteln kann auch nicht im Sinne
des Verbraucherschutzes sein", begrüßt Prof. Michael Habs,
Geschäftsführer bei Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Karlsruhe,
Hersteller von EGb 761(R) (Tebonin(R), apothekenpflichtig), das
BGH-Urteil (Az: I ZR 19/08).
Anstoß der Revisionsentscheidung vor dem BGH war die Frage, ob das
Erfrischungsgetränk "Carpe Diem - Ginkgo" mit einem angegebenen
Ginkgo-Extrakt Gehalt von 0,02 % verkehrsfähig ist.
Ein spezieller Ginkgo-Extrakt (EGb 761(R)) ist in Deutschland als
Arzneimittel zugelassen. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in
großen klinischen Studien belegt. Durch den Herstellungsprozess
werden potentiell schädliche Substanzen aus dem Extrakt entfernt.
Dies ist bei der Verwendung von Blättern oder ungenügend definierten
Extrakten nicht zu erreichen.
Durch gleichzeitiges Anbieten von Ginkgo in Lebens- und
Arzneimitteln besteht aus Sicht der Firma Schwabe die Gefahr, dass
dem Verbraucher suggeriert wird, Lebensmittel mit Ginkgo-Zusatz und
zugelassene Ginkgo-Präparate seien gleichwertig in ihrer Wirkung.
Diese vermeintliche Gleichstellung kann den Konsumenten in die Irre
führen. Ein wirksames Arzneimittel muss nämlich regelmäßig und in
einer ausreichenden Dosierung eingenommen werden, um eine Wirkung auf
die geistige Leistung zu entfalten. Lebensmittel mit nicht bekannten
Wirkstoffgehalten - zumeist unterdosiert - können dies nicht leisten.
Tebonin(R) ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung bei
nachlassender mentaler Leistungsfähigkeit. Es enthält den patentiert
hergestellten Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761(R), der von Dr. Willmar
Schwabe GmbH & Co. KG entwickelt wurde.
Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG ist ein weltweit führendes
Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung pflanzlicher
Arzneimittel (Phytopharmaka). Die Unternehmensgruppe beschäftigt über
3.000 Mitarbeiter auf allen 5 Kontinenten, Sitz der Zentrale ist
Karlsruhe.
Ginkgo biloba Spezialextrakt EGb 761(R)
Der, von der Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel GmbH entwickelte,
Ginkgo biloba Spezialextrakt EGb(R) 761 ist in Österreich unter dem
Namen Ceremin 40 mg-Filmtabletten rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
Ein rezeptpflichtiges Arzneimittel gibt es auch in höherer Dosierung.
In Österreich werden diese Arzneimittel vom Tochterunternehmen
Austroplant- Arzneimittel GmbH vertrieben.
Rückfragehinweis:
Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG Kommunikation und Neue Medien Otto Ahlmann Willmar-Schwabe-Str. 4 76227 Karlsruhe Telefon (0721) 4005-379 Telefax (0721) 4005-760 otto.ahlmann@schwabe.de
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