- 07.07.2010, 17:26:40
- /
- OTS0284 OTW0284
AWD-Stellungnahme zur ersten Tagsatzung der Sammelklage
Beschluss des HG Wien über Zulässigkeit der Sammelklage ist keine Entscheidung über Richtigkeit der VKI-Behauptungen
Wien (OTS) - In der heutigen ersten Tagsatzung der vom VKI gegen
AWD eingebrachten Sammelklage, hat das Handelsgericht Wien
entschieden, die vom VKI eingebrachte Klage zuzulassen. AWD stellt in
diesem Zusammenhang fest, dass mit dieser Entscheidung ausdrücklich
nichts über die inhaltliche Richtigkeit der vom VKI erhobenen
Vorwürfe ausgesagt wird. Alle Ansprüche müssen nunmehr einzeln
geprüft werden. Die Anleger müssen sich durch die Vorgehensweise des
VKI weiterhin auf eine lange Verfahrensdauer einstellen. Wäre der VKI
zur gemeinsamen Prüfung der Ansprüche - wie von AWD von Beginn an
vorgeschlagen - bereit gewesen, wäre wohl ein Großteil der Fälle
bereits erledigt. Die immer wieder angeführte "Prozessökonomie" ist
somit mehr als fragwürdig. In jedem Fall ist zu erwarten, dass alle
Anleger und Berater vor Gericht aussagen müssen. Damit führt sich das
Argument zumindest in zeitökonomischer Hinsicht ad absurdum.
Interessant ist, dass der VKI offensichtlich nicht will, dass eine
Einzelfallprüfung erfolgt. Dies hat er in Hinblick auf den damit
verbundenen hohen Aufwand vor Gericht mehrmals angedeutet.
Die Sammelklagen basieren auf dem unrichtigen VKI-Argument der
systematischen Fehlberatung, das AWD deutlich zurückweist. Dass die
geltend gemachten Ansprüche entgegen der Ansicht des VKI eben nicht
ident sind und keine systematische Fehlberatung vorliegt, geht
beispielhaft aus einem klagsabweisenden Urteil des Handelsgerichtes
Wien (31 Cg 96/08i - siehe auch APA OTS 142 vom 8. Jänner 2010)
hervor. In diesem - von den VKI-Anwälten geführten - Verfahren wurde
die Einzelfallbezogenheit der Ansprüche vom Gericht ausdrücklich
betont und festgehalten, dass AWD seiner Aufklärungs- und
Beratungspflicht nachgekommen ist. Darüber hinaus sind in zahlreichen
weiteren Verfahren, die von Anlegern gegen AWD angestrengten Klagen
von den Gerichten als unbegründet abgewiesen worden.
In der nächsten Verhandlung will das Gericht die Frage erörtern,
inwieweit überhaupt gültige Abtretungen der Forderungen durch die
Anleger an den VKI vorliegen.
Zur Geschichte der Causa hält AWD abermals fest: Im Zusammenhang
mit den Kursverlusten von Immofinanz und Immoeast hatte der VKI eine
Sammelaktion gestartet, die sich ausschließlich an Kunden richtete,
die Ihr Investment über AWD getätigt hatten. Dabei hatte AWD weniger
als ein Sechstel der Investments vermittelt - den Rest der Anleger
ließ der VKI damit von Anfang an im Regen stehen. Der VKI hatte dann
die Gespräche einseitig abgebrochen und den Vorschlag der gemeinsamen
Einzelfallprüfung abgelehnt - stattdessen wurden Klagen eingebracht
und die Gerichte bemüht. Der Verdacht liegt nahe, dass es dem VKI von
Anfang an nur darum ging durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne
Druck auf AWD auszuüben und diesem im Sinne des wirtschaftlich hinter
der Sammelklage stehenden Prozessfinanzierers Foris AG eine pauschale
Lösung abzuringen. Dass die Foris AG eigene wirtschaftliche
Interessen verfolgt, wird gerne verschwiegen.
Unrichtig ist zudem die mehrmals vom VKI verbreitete Zahl von
angeblich 2.500 an den eingebrachten Klagen beteiligten Anlegern.
Nach Prüfung ergibt sich, dass diese Zahl unter 2.000 liegt. Hier
zeigt sich, dass der VKI wie schon in der Vergangenheit manipulativ
unrichtige Zahlen in den Raum stellt. Auch in der ersten Sammelklage
musste der VKI bereits eingestehen, dass hier für Anleger geklagt
wurde, die gar nicht von AWD beraten wurden.
Rückfragehinweis:
Mag. Hansjörg Nagelschmidt, Leitung PR & Öffentlichkeitsarbeit AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung GmbH Rennweg 9, A-1030 Wien Telefon: (01) 716 99-62, Telefax: (01) 716 99-30 mailto:[email protected] http://www.awd.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AWD






