- 07.07.2010, 16:19:57
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Tauschitz: KABEG-Reform nur mit, nicht gegen die Mitarbeiter
Auf Vorschläge des Betriebsrates wird eingegangen. Zusatzantrag von ÖVP und FPK angekündigt
Klagenfurt (OTS) - "Ein so großes Unterfangen wie die KABEG-Reform
kann nur mit den Mitarbeitern und nicht gegen sie umgesetzt werden.
Gerade die Gespräche über das neue Gesetz und die Protest-Aktion der
Mitarbeiter im Landhaushof haben bewiesen wie wichtig es ist, eine
kompetente Arbeitnehmervertretung zu haben", sagte der stv. KABEG
Aufsichtsratsvorsitzende Stephan Tauschitz bei einer heutigen
Pressekonferenz gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kurt
Scheuch und Direktorin Ines Mangeold.
"Die SPÖ Panikmache auf Kosten der Mitarbeiter lehnen wir entschieden
ab, die fachlichen Vorschläge des Betriebsrates werden aber ernst
genommen." Mit einem Konsens-Angebot an den Betriebsrat der
Krankenanstalten traten die Klubobleute von ÖVP und FPK heute an die
Öffentlichkeit. Man werde auf die drei Forderungen die gestern durch
Zentralbetriebsrat Auer überreicht wurden, eingehen, verkündeten
Tauschitz und Scheuch. Bei der morgigen Beschlussfassung im Kärntner
Landtag wird es einen Zusatzantrag zum Gesetz geben, der noch klarer
wie bisher definiert, dass es keine Verschlechterungen für die
Mitarbeiter geben darf. Damit will man auf die Vorschläge und Sorgen
der Mitarbeiter reagieren.
"Es wird noch genauer festgehalten, dass die Mitarbeiter
Landesbedienstete waren und bleiben, auch in Gesellschaften der
KABEG, die in Zukunft gegründet werden können. Willkürliche
Versetzungen waren nie von uns geplant, es wird daher einen Passus
geben, der dies noch schärfer betont", fasst Tauschitz die
wesentlichen Punkte des Abänderungsantrags der beiden Klubs zusammen.
Der Betriebsrat soll durch das Gesetz in keinster Weise geschwächt
werden, so Tauschitz weiter. Er hofft, der Betriebsrat werde diese
ausgestreckte Hand annehmen.
Angesprochen wurde von Stephan Tauschitz auch die Frage, ob Peter
Kaiser das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern könnte, indem er es
nicht gegenzeichnet. "Artikel 35 des Kärntner
Landesverfassungsgesetzes regelt die Vorgangsweise bei der
Gesetzwerdung eindeutig. Der zuständige Landesrat hat vom Landtag
beschlossene Gesetze gegenzuzeichnen. Eine Blockade durch
Nicht-Unterzeichnung sehen weder die Landesverfassung noch die
Bundesverfassung vor. Peter Kaiser spielt mit Muskeln, die er nicht
hat." (Schluss)
Rückfragehinweis:
Landtagsclub ÖVP Kärnten
Tel.: 0463 513592126
mailto:[email protected]
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