- 06.07.2010, 11:29:25
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Signal für soziale Gerechtigkeit und gegen Armut
Scharer zu Salzburger Mindestsicherungsgesetz: Starkes soziales Netz für Familien und Kinder
Salzburg (OTS) - Das Salzburger Landesgesetz zur
Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde am Montag, 28. Juni, von
den Mitgliedern der Salzburger Landesregierung unterzeichnet. Morgen,
Mittwoch, 7. Juli, soll das Gesetz im Salzburger Landtag beschlossen
werden. "Damit gibt die Salzburger Landesregierung ein klares
Bekenntnis zur Bekämpfung von Armut ab und steht geschlossen hinter
jenen Menschen in unserem Land, die ganz besonders auf Hilfe und
Unterstützung angewiesen sind", erklärte Sozialreferentin Landesrätin
Erika Scharer heute, Dienstag, 6. Juli, bei einem
Informationsgespräch. Das Land Salzburg wird durch die positiv
verlaufenen Verhandlungen den angestrebten Einführungszeitpunkt mit
1. September 2010 halten. "Wir haben unsere Hausaufgaben zeitgerecht
erfüllt", so Landesrätin Erika Scharer. Auf Bundesebene wird dazu in
den letzten Nationalratssitzungen vor der Sommerpause diese Woche ein
entsprechender Beschluss gefasst werden.
"Mit der Salzburger Mindestsicherung gehen wir trotz Zeiten
knappen Budgets über die Mindeststandards, wie sie vom Bund
vorgesehen sind, hinaus und setzen punktgenau dort an, wo es die
Menschen am dringendsten benötigen", so Scharer und verwies dabei auf
die deutlich höhere Unterstützung für Kinder. Während der
Kinderrichtsatz auf Bundesebene bei maximal 18 Prozent liegt, beträgt
dieser in Salzburg 21 Prozent. Zudem kommt die Unterstützung den
Kindern 14-mal statt 12-mal im Jahr zugute.
Die Salzburger Mindestsicherung bringt neben höheren Leistungen
für Kinder auch vor allem eine klare Besserstellung für Familien,
Alleinerziehende und Mindestpensionisten. Damit werden gerade jene
Gruppen unterstützt, die von Armut am stärksten gefährdet sind. Zudem
werden alle Mindestsicherungsbezieher ausnahmslos krankenversichert
sein.
Durch Aktivierung wird die Mindestsicherung eine schnellere
Eingliederung in den Arbeitsmarkt bringen. Eine verbesserte
Datenvernetzung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, dem AMS
sowie den Fremdenbehörden wird Missbrauch weitgehend verhindern. Die
Koordinierte Hilfeplanung arbeitet aktiv mit Einrichtungen wie der
Schuldenberatung oder Delogierungsprävention zusammen und bindet den
Betroffenen mit ein. "Wird die aktive Mitarbeit verweigert, werden
die Mindestsicherungsleistungen gekürzt. Soziale Treffsicherheit
bedeutet, Leistungen dorthin zu lenken, wo sie am meisten gebraucht
werden", so Scharer.
Durch eine im Salzburger Mindestsicherungsgesetz festgeschriebene
koordinierte Hilfeplanung werden arbeitsfähige
Mindestsicherungsbezieher dabei unterstützt, schneller wieder aus der
Mindestsicherung herauszukommen und rascher ins Berufsleben
einzusteigen. Das Prinzip der koordinierten Hilfeplanung lautet: mit
den Menschen arbeiten und sie nicht verwalten. "Bei einer
Implementierung in einem Bezirk als Modellregion soll die Wirksamkeit
der koordinierten Hilfeplanung für eine verbesserte
Arbeitsmarktintegration evaluiert werden und schrittweise umgesetzt
werden. Insgesamt ist das große sozialpolitische Projekt 'Salzburger
Mindestsicherung' durch die Ziele Steigerung der sozialen Sicherheit
und Erhöhung der Effizienz der gewährten Hilfe geprägt", so
Landesrätin Scharer abschließend.
Rückfragehinweis:
Landespressebüro Salzburg
Dr. Roland Floimair
Tel.: (0662) 80 42 / 23 65
mailto:[email protected]
http://www.salzburg.gv.at
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