• 30.06.2010, 12:29:44
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Justiz- und Botschaftsskandal in Österreich? Dringende Anfrage an die Bundesministerin für Justiz!

Innsbruck (OTS) - Zur Sache: Der durch die Sendung im ORF
"Bürgeranwalt" (Peter Resetarits) und anderen Medien sowie aus dem
gleichnamigen Musikvideo bekannt gewordene "Schlepperkönig" ist nun
Gegenstand einer von mehreren Abgeordneten unterstützten
parlamentarischen Anfrage an die Bundesministerin für Justiz.

Vorausgegangen ist eine Anzeige des "Schlepperkönigs" Armin
Authried gegen Beamte des LKA Tirol, des Innenministeriums, der
Fremdenpolizei und der StA IBK bei der
Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und dem Bundesamt zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Armin Authried
erhebt schwere Vorwürfe gegen die jahrelange Untätigkeit der
Behörden, insbesondere gegen Beamte der Fremdenpolizei und zeigt
mögliche und derzeit in Prüfung stehende Verdachtsmomente des
Amtsmißbrauchs bei der österreichischen Botschaft in Havanna (Kuba)
auf.

Armin Authried sieht sich als "Bauernopfer" für Unzulänglichkeiten
in der fremdenpolizeilichen Verwaltungspraxis und ortet schwere
Fehler in der Justiz.

Mit Unterstützung des bekannten Menschenrechtsexperten Holländer
liegt zwischenzeitlich auch ein Rechtsgutachten des Instituts für
Akademische Zusammenarbeit (Institute for Academic Cooperation IFAC)
vor, welches von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Armin
Authried spricht.

Anwalt Dr. Michael Kramer aus Innsbruck hierzu: "In den kommenden
Wochen wird eine bereits verfasste Menschenrechtsbeschwerde beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingebracht
werden".

Gegen Armin Authried und andere wird ein Mammutprozess mit einer
300 Seiten umfassenden Anklageschrift (noch nicht rechtskräftig)
angezettelt, obwohl die Hauptverdächtigen ungehindert das Land
verlassen konnten und nahezu alle angeblich geschleppten Personen
(diese kamen mit Rückreiseticket in einem komfortablen Flugzeug in
den Schengenraum) nie einvernommen wurden.

Authried hiezu: "Von insgesamt angeblich 145 geschleppten
kubanischen Personen haben 25 Personen einen rechtmäßigen
Aufenthaltstitel in Spanien erworben, während der Rest von über 100
Personen nach Beendigung bzw. Ablauf des Visums ordnungsgemäß in ihre
Heimat nach Kuba mit dem Rückreiseticket zurückgekehrt sind. Keine
der von Kuba eingereisten Personen hat sich einer Straftat während
des Urlaubsaufenthaltes schuldig gemacht. Es wurden auch keine wie
immer gearteten Ansprüche der Republik Österreich gegen Authried oder
andere Personen erhoben. Der Prozeß mit mehr als derzeit vorläufig
100 angebotenen Zeugen ist für viele der Beteiligten
existenzvernichtend, weil sie in einem aufrechten Dienstverhältnis
stehen und keinem Arbeitgeber zumutbar ist, seinen Dienstnehmer über
mehrere Wochen und Monate für einen nicht endend wollenden Prozess
freizustellen. Am meisten stört mich aber der Umstand, dass für den
Prozess die ebenfalls wichtigen Einvernahmen der Botschaftsmitglieder
und des Innenministeriums und anderer Behörden zur Wahrheitsfindung
von der StA als unerheblich beurteilt werden. Schwere Fehler sehe ich
auch in der Rechtsbeurteilung, weil keiner der eingereisten Kubaner
selbst die Kosten für den Aufenthalt bezahlt haben, sondern deren
Familienangehörigen, wobei weder die angebliche geschleppten Personen
je einvernommen wurden noch die Einlader."

Anwalt Dr. Kramer hierzu: "Möglicher Weise entsprechen die von den
Behörden zur Verfügung gestellten Formulare betreffend
Verpflichtungserklärung nicht dem Gesetz. Ein entsprechender Antrag
auf Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahren steht derzeit in
Prüfung."

Authried weiters: "Auch die Verletzung des Art 4. des 7.
Zusatzprotokolls der EMRK steht im Raum, weil eigenartiger Weise für
die vorgeworfene Taten sowohl das Gericht als auch gleichzeitig die
Verwaltungsbehörde zuständig ist. Die Verwaltungsbehörde hat aber
ihre Zuständigkeit unverständlicher Weise abgelehnt. Hätte die
Verwaltungsbehörde in den vergangenen Jahren zu den angeblichen Taten
ihre Kompetenz ergriffen, dann hätte es schon längst eine Aufklärung
gegeben und wäre ein kostspieliges Strafverfahren vor den ohnehin
überlasteten Gerichten vermeidbar gewesen. Gerade die Fremdenpolizei
als Verwaltungsbehörde hätte schon Jahre lang ihre Aufgaben
wahrnehmen müssen und gesetzeskonform den Aufenthalt der eingeladenen
Personen überprüfen müssen. Leider wurde der Aufenthalt der Kubaner
kein einziges Mal einer Prüfung unterzogen, sodass es auch
verständlich erscheint, dass die Verwaltungsbehörde bis heute trotz
mehrfacher Antragstellung keine Auskunft erteilt, ob überhaupt jemals
ein einziger Kubaner in Österreich war."

Direktlink zur parlamentarischen Anfrage:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_05853/imfname_189480.pdf

Direktlink zum Musikvideo "Der Schlepperkönig":
http://www.youtube.com/watch?v=M2zrndJkC4k

Rückfragehinweis:
Armin Authried
Bichlweg 13, A-6020 Innsbruck
Tel: 0664/42 54 161

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