- 25.06.2010, 13:21:05
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Zerstörung von Kunst im öffentlichen Raum: Rechtliche Schritte wurden eingeleitet
Wien (OTS/KÖR) - Kunst im öffentlichen Raum Wien hat der
Staatsanwaltschaft Wien heute über die Wirtschaftsanwaltskanzlei
DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH eine Sachverhaltsdarstellung
zur Zerstörung der monumentalen Arbeit "Interkontinentale Skulptur
Licht-Sterne" von Gottfried Bechtold durch die Gesellschaft IAKW-AG
übermittelt, mit der Bitte um Überprüfung der strafrechtlichen
Relevanz dieses Vorganges. Gottfried Bechtold klärt zur Zeit die
zivilrechtlichen Aspekte der Kunstwerkszerstörung und erwägt die
Einleitung gerichtlicher Schritte.
Vorgeschichte:
Anfang Jänner 2010 wurde die 316 Tonnen schwere, mehrere Mio.
Jahre alte Skulptur, bestehend aus fünf monumentalen Steinen vor dem
Austria Center Vienna entfernt und dabei zerstört. Die Skulptur war
in den 80er Jahren aus Steuermitteln finanziert worden und hatte
damals rund 25 Mio Schilling gekostet. Gerald Matt, Direktor der
Kunsthalle Wien nennt die Demontage der Skulptur ohne den Künstler
bzw. die Institutionen, die sich in Österreich mit öffentlicher Kunst
befassen, zu informieren einen Skandal und meint: "Das Wahrzeichen
der UNO City wurde beseitigt".
Bettina Leidl, Geschäftsführerin von KÖR stellt sich ebenfalls auf
die Seite des Künstlers und macht unmissverständlich klar: "KÖR ist
nicht nur dazu da für Kunst und die Stadt Kunst im öffentlichen Raum
möglich zu machen, sondern auch die Kunst zu schützen."
Rückfragehinweis:
Mag. Katharina Murschetz, Presse KÖR Kunst im öffentlichen Raum Wien, 52189-1221, mailto:presse@koer.or.at
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