• 24.06.2010, 12:33:14
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AK Erfolg: Verordnungsentwurf sieht Senkung der Maklerprovisionen vor

Im Schnitt 800 Euro Entlastung für die Mieter - Die AK hatte sich jahrelang für eine fairere Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter eingesetzt

Wien (OTS) - Nach vehementem Drängen der AK sollen jetzt endlich
die überhöhten Maklerprovisonen gesenkt werden. Laut dem aktuellen
Entwurf zur Maklerverordnung des Wirtschaftsministeriums soll bei
unbefristeten und bei über vier Jahren befristeten Mietverträgen die
Maklerprovision von bisher drei auf zwei Bruttomonatsmieten gesenkt
werden. Bei unter vier Jahren befristeten Mietverträgen werden die
Mak-lerprovisionen von zwei auf eine Bruttomonatsmiete gesenkt. "Das
bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro",
sagt AK Präsident Herbert Tumpel. "Damit wird ein wichtiger Schritt
hin zu einer gerechteren Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter
gesetzt." Für Wohnungskäufer allerdings gibt es keine Entlastung bei
der Maklerprovision. Sie bleibt bei 3 Prozent des Kaufpreises. "Das
ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe
Belastung. Hier muss nachgebessert werden", so Tumpel.

Die AK hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im
europäischen Vergleich weit überhöhten Provisionen gefordert. Nun hat
das Wirtschaftsministerium endlich rea-giert und im aktuellen Entwurf
zur Immobilienmaklerverordnung eine Reduktion der Höchstgrenzen
vorgesehen. Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die
Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher
maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine.
Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen
Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.

"Wir haben damit eine entscheidende Entlastung für die Mieter und
Mieterinnen erreicht", so Tumpel. Aber auch nach der jetzt
vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsio-nen in Österreich
deutlich über dem europäischen Schnitt. Im Vergleich zu Deutschland
liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision
ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf
die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten,
Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwasser-gebühren u.ä.)
nicht einrechnen. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter,
anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können
auf Grund ihrer Interes-senslage überhaupt nicht als Vermittler
auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der
Hausverwaltung ist ist durchs Verwaltungshonorar gedeckt.

Die AK verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes:
+ Auch in Österreich sollen die überwälzbaren Hausnebenkosten nicht
in die Berech-nungsbasis einbezogen werden.
+ Hausverwalter sollen künftig keine Provisonen von Mietern verlangen
dürfen.
+ Die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des
Kaufpreises gesenkt werden.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at

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