- 24.06.2010, 12:27:57
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HOSI Wien enttäuscht über heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Wien (OTS) - "Natürlich haben wir nicht erwartet, dass der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Verbot der
gleichgeschlechtlichen Ehe als eine Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) in deren Artikel 12 (Recht auf
Eheschließung) wertet", kommentiert Christian Högl, Obmann der
Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, das heute veröffentlichte
Urteil in der entsprechenden Beschwerde des Wiener Arztes Horst
Schalk und seines Lebensgefährten, die vom Wiener Rechtsanwalt
Klemens Mayer in Straßburg geführt und von der HOSI Wien unterstützt
wurde.
"Das wäre wohl unrealistisch gewesen, denn die Entscheidung in
dieser Beschwerde gegen Österreich hätte natürlich einen
Präzedenzfall geschaffen, der dann indirekt auch für die anderen
Mitgliedsstaaten des Europarats Geltung erfahren hätte. Da aber erst
sieben der 47 Mitgliedsstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe
eingeführt haben, hätte dies bedeutet, dass die große Mehrheit,
darunter so große Staaten wie Russland, Italien, Polen oder die
Ukraine - nach entsprechenden Beschwerden ihrer StaatsbürgerInnen -
dann ihre Gesetze ebenfalls ändern müssten. Und dafür ist die Zeit
einfach noch nicht reif."
"Allerdings hätten wir erwartet", ergänzt
HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, "dass der EGMR zumindest
feststellen würde, dass das Fehlen einer alternativen Rechtsform zum
Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde durch Schalk und seinen
Partner sehr wohl eine Verletzung des durch Artikel 8 EMRK
garantierten Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
dargestellt habe. Denn die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft
erfolgte in Österreich erst am 1. Jänner dieses Jahres. In diesem
Punkt ging die Abstimmung unter den sieben RichterInnen des EGMR auch
denkbar knapp aus. Vier sahen hier keine Verletzung, drei - der
norwegische, der griechische und der luxemburgische - sehr wohl.
Hätte die österreichische Richterin nicht dagegen gestimmt, hätten
Schalk und sein Lebensgefährte das Verfahren zumindest in diesem
Punkt gewonnen!"
"Das Urteil des EGMR widerspricht sich in diesem Punkt daher
auch", wie die drei Richter in ihrer 'abweichenden Meinung', die dem
Urteil angehängt ist, selber betonen", kritisiert Krickler weiter.
"Während nämlich der Gerichtshof ausdrücklich festhält, die Frage der
rechtlichen Anerkennung berühre das Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens (Randnummer 94 des Urteils), wollte die knappe
Mehrheit der sieben RichterInnen die Frage im vorliegenden Fall nicht
positiv entscheiden."
"Durch das heute veröffentlichte Urteil ist daher einmal mehr klar
geworden, dass die internationalen Menschenrechtsinstanzen den
gesellschaftlichen Entwicklungen nicht vorgreifen und dass rechtliche
Fortschritte für Lesben und Schwule in erster Linie auf politischer
Ebene erkämpft werden müssen. In diesem Sinne ist das Urteil in der
Beschwerde Schalk und Kopf gegen Österreich ein Auftrag an die
Lesben- und Schwulenbewegung in Europa und auf der ganzen Welt, ihr
Lobbying bei den Parteien, Parlamenten und Regierungen
weiterzuführen", so Krickler weiter.
HOSI Wien begrüßt Gleichstellung in Wiener Landesgesetzen
"In diesem Sinne begrüßen wir daher ganz besonders die
Sammelnovelle, die heute im Wiener Landtag beschlossen und durch die
in den Landesgesetzen die eingetragene Partnerschaft mit der Ehe
völlig gleichgestellt wird", so Krickler abschließend. "Wien mit
seiner SPÖ-Alleinregierung hat sich damit einmal mehr als Vorreiter
in Sachen rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen erwiesen,
während die anderen Bundesländer, in denen ÖVP, FPÖ, aber auch die
Grünen (mit)regieren, bei der entsprechenden Anpassung ihrer
Landesgesetze säumig sind und noch großen Aufholbedarf haben. Sie
sollten sich ein Beispiel an Wien nehmen!"
HINWEISE: Das Urteil findet sich im vollen Wortlaut unter:
http://www.ots.at/redirect/Schalk
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in
Straßburg ist eine Einrichtung des Europarats, die über die
Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den 47
Mitgliedsstaaten des Europarats wacht - nicht zu verwechseln mit dem
aus drei Gerichten bestehenden "Gerichtshof der Europäischen Union"
mit Sitz in Luxemburg.
Rückfragehinweis:
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
[email protected], www.hosiwien.at
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