- 18.06.2010, 13:16:59
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Rechnungshofprüfung des Verkehrsressorts wirft kritisches Licht auf Budgetpraxis des Landes OÖ
Frais: "ÖVP/Grün haben immer mehr Leistungen gefordert und das kostet natürlich Geld."
Linz (OTS) - Bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2009 des
Landes Oberösterreich hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass
"in der Haushaltsrechnung 2009 im Bereich des öffentlichen
Nahverkehrs fällige Ausgaben von 18 bis 19 Mio. Euro fehlen". "Der
Landesrechnungshof hat in seinem Bericht auch bestätigt, dass - wie
von Erich Hai-der wiederholt kritisiert - mit einem gedeckelten
Budget keine zusätzlichen Leistun-gen im Verkehr finanzierbar sind.
Weil aber die VP/Grün-Koalition trotz Kenntnis des Budgetdeckels
ständig den Ausbau des öffentlichen Verkehrs gefordert und auch
be-schlossen hat, hat sich eine Budgetpraxis von
Nachtragsvoranschlägen und dem Übertrag von Forderungen in
Folgebudgets eingebürgert. Finanzreferent Pühringer und
Finanzabteilung müssen über diese Vorgänge informiert gewesen sein",
stellt SP-Klubchef Frais fest.
Die Nachtragsvoranschläge für den Öffentlichen Verkehr sind konstant
angewachsen: Von 2 Mio im Jahr 2007 auf 12 Mio im Jahr 2008 bis zu 24
Mio im Jahr 2009. Zusätzlich wurden mangels Bedeckung fällige
Ausgaben von 18 bis 19 Mio. Euro auf das Folgejahr verschoben ohne
das im Rechnungsabschluss 2009 auszuweisen. Von den im Jahr 2009 im
öffentlichen Nahverkehr verbuchten Ausgaben (111,5 Mio Euro) stützen
sich 32,9 Mio. Euro auf Be-schlüsse des Landtags, 78,4 Mio Euro auf
Beschlüsse der Landesregierung und 0,2 Mio Euro auf
Referentenentscheidungen.
"ÖVP und Grüne haben beim Beschluss des Gesamtverkehrskonzepts
gewusst, dass die Finanzierung nur mit zusätzlichen Mitteln machbar
ist. Der damalige Verkehrsreferent Erich Haider hat schon in der
mittelfristigen Budgetplanung 2006 auf den wesentlich höheren Be-darf
hingewiesen - trotzdem hat Finanzreferent Pühringer den Budgetdeckel
nicht angeho-ben. Die jetzt vom Landesrechnungshof festgestellten
Fehlbeträge sind daher als Ausdruck einer unzureichenden budgetären
Praxis zu sehen. Es zeigt sich auch, dass ein politischer
Gestaltungsanspruch - etwa auf Ausbau des Öffentlichen Verkehrs -
Geld erfordert, das man als Finanzreferent auch zur Verfügung stellen
muss. Sonst muss man auch als Finanz-referent sagen, dass man den
weiteren Ausbau ablehnt, weil man ihn nicht finanzieren kann", so
Frais. Die grundlegenden Empfehlungen des Landesrechnungshofs werden
von Seiten der SPÖ begrüßt.
Rückfragehinweis:
SPÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Ortner
Tel.: 0732/7720-11313
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