- 18.06.2010, 12:33:54
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Wlodkowski: Bei Lebensmittelherkunft auch in Österreich Klarheit schaffen
EU-Parlament setzt wichtigen Schritt in Richtung Herkunftskennzeichnung
Wien (OTS) - "Der Beschluss des Europäischen Parlaments, die
Herkunftskennzeichnung auf europäischer Ebene zu verschärfen, ist ein
wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz und Sicherheit für den
Konsumenten. Nun gilt es, mit ganz klaren Regeln auch in unserem Land
die Verbraucher vor Täuschung zu bewahren. Wo Österreich draufsteht,
muss auch Österreich drinnen sein. Mit Hilfe der neuen Brüsseler
Regeln und einem verbesserten nationalen Täuschungsschutz muss uns
das gemeinsam gelingen", verlangte Gerhard Wlodkowski, Präsident der
LK Österreich, nun auch in unserem Land ganz eindeutige, rechtliche
Grundlagen gegen die Täuschung der Konsumenten.
Irreführung und Täuschung verhindern
Im Detail verlangt die LK Österreich die Novellierung des
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG). "Wir
fordern, dass das zuständige Bundesministerium (BMG) einen jährlichen
Bericht über die Vollziehung des § 5 Abs. 2 (Verbot der Irreführung
und Täuschung) erstellt und veröffentlicht", so Wlodkowski. Weiters
solle, so der LK Österreich-Präsident, eine Definition der
"Irreführung" beziehungsweise "Täuschung" im LMSVG und im
Österreichischen Lebensmittel-Codex erfolgen, die den Behörden bei
der Vollziehung eine bessere Handlungsmöglichkeit eröffnet.
EU: Rasch Details klären
"Die EU-Parlamentarier haben nun durch ihren Beschluss
klargemacht, dass sie eine verschärfte Herkunftskennzeichnung wollen.
Noch ist jedoch offen, wie diese im Detail aussehen soll. Wir
appellieren daher an die zuständigen Stellen in Brüssel, die
juristischen Ungereimtheiten rasch zu beseitigen und die offenen
Fragen der Umsetzung abzuarbeiten. Wir erwarten uns deshalb eine
umgehende Klärung, denn nur so kann die Verordnung schnell wirksam
werden. Sie ist nämlich nach Inkrafttreten unmittelbar in allen
Mitgliedstaaten anzuwenden und zwar ohne zusätzliche nationale
Rechtsgrundlagen", so Wlodkowski weiter.
Was wurde beschlossen
Konkret ist vorgesehen, auf den Lebensmittelverpackungen das
Herkunftsland oder den Herkunftsort für "Fleisch, Molkereiprodukte,
frisches Obst und Gemüse, andere Erzeugnisse aus einer Zutat und
Fleisch und Fisch, wenn sie als Zutaten in verarbeiteten
Lebensmitteln verwendet werden", zu erwähnen, wie es in der
beschlossenen Regelung heißt. Bei Fleisch darf als Herkunftsland oder
-ort der Tiere nur dann ein einziger Ort angegeben werden, wenn diese
in demselben Land oder an demselben Ort geboren, gehalten und
geschlachtet wurden. In anderen Fällen ist jeder dieser Geburts-,
Haltungs- und Schlachtorte anzuführen. Um die Durchführbarkeit der
zwingenden Kennzeichnungsvorschriften zu bewerten, führt die
Kommission im Einvernehmen mit allen betroffenen Akteuren eine
umfassende Folgenabschätzung für die zwingende Herkunftskennzeichnung
durch.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
LK-Pressestelle: Dr. Josef Siffert,
Tel +43/1/53441-8521, Fax +43/1/53441-8519,
E-Mail j.siffert@lk-oe.at
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