- 17.06.2010, 12:40:13
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Hundstorfer: Mitbestimmung ist zentraler Bestandteil eines modernen Hausbesorgergesetzes
MieterInnen haben Wahlfreiheit
Wien (OTS/BMASK) - "Nach bestehender Rechtslage kann nur ein
sogenannter Hausbetreuer bestellt werden, der aber nicht das breite
Aufgabenspektrum wie der Hausbesorger neu hat", stellte
Sozialminister Rudolf Hundstorfer zu den heutigen Aussagen von
Justizministerin Bandion-Ortner klar. "Ein zentraler Bestandteil
eines modernen Hausbesorgergesetzes ist die Mitbestimmung, das neue
Hausbesorgergesetz bietet Wahlfreiheit statt Zwang", betonte
Hundstorfer. *****
Zum Hausbesorgergesetz neu stellte Hundstorfer klar, dass der
"Hausbesorger neu" wesentlich mehr leistet, als eine
Gewerbereinigungsfirma. "Den Mieterinnen und Mietern werden die
Kosten nicht aufgezwungen, sondern sie können nach einem Vorschlag
des Hauseigentümers selbst entscheiden, ob sie einen Hausbesorger
wollen, oder nicht", so Hundstorfer. Damit sei klargestellt, dass es
zu keiner automatischen Kostensteigerung kommen wird. "Die Fehler des
alten Hausbesorgergesetzes wurden jedenfalls vermieden".
Weitere Vorteile des neuen Hausbesorgergesetzes:
- Die kontinuierliche Betreuung des Hauses durch eine Person wird
wieder möglich.
- Auch die Schneeräumung und Glatteistreuung am Wochenende ist damit
gesichert.
- Hausbesorgerposten sind für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
besonders geeignet.
- Die Hausparteien erhalten wieder eine Ansprechperson für alle
Anliegen, da der Hausbesorger bzw. die Hausbesorgerin als
Kontaktperson zur Hausverwaltung fungieren kann.
- Kleinreparaturen, z.B. Auswechseln der Glühbirnen, sind wesentlich
schneller möglich als bei Reinigungsfirmen.
- Die Anwesenheit eines Hausbesorgers bzw. einer Hausbesorgerin
erhöht das allgemeine Sicherheitsgefühl der Hausparteien.
- Auch wenn Hausbesorger und Hausbesorgerinnen mangels Ausbildung
keine Mediationsfunktion wahrnehmen können, werden Konflikte
entschärft (z.B. Benutzungszeiten der Waschküche).
- Die Einhaltung der Hausordnung kann leichter überwacht werden (z.B.
Lärmerregung, Ballspielen im Hof, Abstellen von Fahrrädern etc. in
den Gängen).
(schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
www.bmask.gv.at
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