• 15.06.2010, 10:35:16
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IG Patientenhilfe verhilft Patienten zu ihrem Recht.

Patienten, welche nicht die von ihrem Arzt verschriebenen, sondern andere, billigere Arzneien ausgefolgt bekommen, können sich jetzt wehren.

Wien (OTS) - "IG Patientenhilfe" stellt einen Rechtsanwalt zur
Verfügung. Die Prozesskosten trägt wie Rechtsanwalt Mag. Jürgen
Krauskopf erklärte zum Großteil der Staat, da es sich um Verfahren
bei den Arbeits- und Sozialgerichten handelt und hier eine
weitgehende Kostentragungspflicht der Sozialversicherung besteht.

Salzburger und andere Versicherte könnten zu Patienten zweiter
Klasse werden. Denn Salzburger Ärzte müssen seit Beginn des Jahres
das billigste Medikament innerhalb einer Wirkstoffgruppe verschreiben
- auch wenn die Wirkstoffzusammensetzung unterschiedlich ist.
Gesundheitsökonomin Dr. Evelyn Walter vom Institut für
Pharmaökonomische Forschung in Wien kritisiert das. Denn das bedeutet
andere Wirkungsweisen und vor allem fehlende Therapietreue - das ist
besonders problematisch bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und
älteren Personen, die mehrere Dauermedikationen erhalten.

Rechtsanwalt Mag. Jürgen Krauskopf: "Diese Vorgangsweise steht in
Widerspruch zu Bundesrecht, denn laut den (verbindlichen)
"Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise" (RöV) ist bei der
Arzneimittelverschreibung der therapeutische Nutzen das wichtigste
Kriterium. Erst an zweiter Stelle steht die Angemessenheit der
Kosten."

Dr. Evelyn Walter Institut für Pharmaökonomische Forschung: "Die
Folgekosten für das Gesundheitssystem werden durch diese
Vorgangsweise deutlich höher als die vermeintlichen Einsparungen."

Rückfragehinweis:
Dagobertverlag, Mail: patientenhilfe@wellcom.at
Phone:+43 676 3114 5818

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