- 14.06.2010, 11:09:54
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ÖAMTC: Das sind die häufigsten Irrtümer rund um den Reisepass (+Foto)
Reisedokumente müssen bei Auslandsreisen ins Gepäck, Führerschein ist nicht genug
Wien (OTS) - An der slowenisch-kroatischen Grenze fand die
Urlaubsreise eines ÖAMTC-Mitglieds ein jähes Ende: Ein Ehepaar wollte
mit dem Auto von Österreich über Slowenien nach Kroatien reisen. Die
Frau hatte ihren Reisepass nicht dabei. Beim ersten Grenzübertritt
war das kein Problem, es wurde nicht kontrolliert. An der
slowenisch-kroatischen Grenze gab es dann kein Weiterkommen mehr. Die
Kroaten verweigerten der Frau die Einreise, die slowenischen
Grenzbeamten verhängten eine Strafe von 250 Euro weil sie keinen
Reisepass vorweisen konnte. "Die Betroffene ist einer durchaus
gängigen Irrmeinung erlegen", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Silvie
Bergant. "Sie ging davon aus, dass der Führerschein als Reisedokument
ausreicht." Durch EU und Schengen wächst Europa zwar zusammen und
Grenzkontrollen gehören in der Regel der Vergangenheit an. "Das
bedeutet aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen
kann", sagt Bergant. Damit klassische Irrtümer rund um den Reispass
den Urlaub nicht gefährden, räumt die ÖAMTC-Touristik mit den zehn
häufigsten Missverständnissen auf:
1. "Der Führerschein reicht als Reisedokument." Falsch. Der
nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. "Nur
Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert", sagt
die ÖAMTC-Touristikerin.
2. "Innerhalb der Europäischen Union braucht man kein
Reisedokument mehr." Falsch. Reisende müssen sich innerhalb der EU
sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen immer und
überall mit Reisepass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
3. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land
einreisen." Bedingt richtig. Aktuell akzeptieren 36 europäische
Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Für Reisen außerhalb
Europas müssen die jeweiligen Bestimmungen berücksichtigt werden
(Auflagen bezüglich Gültigkeit des Passes oder Visumpflicht).
4. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen
Reisepass einreisen." Bedingt richtig. Nur die Länder Belgien,
Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien,
Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San
Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn haben diesbezügliche
Abkommen mit Österreich. "Trotz dieser Ausnahmeregelungen ist vor
allem bei Flugreisen Vorsicht angesagt. Denn aufgrund der
Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren mit
abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden", erläutert
die ÖAMTC-Expertin. Sie rät daher, immer einen gültigen Reisepass
oder Personalausweis mitzuführen.
5. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein." Falsch. Ein
Personalausweis muss immer gültig sein.
6. "Mit einem Notpass kann ich unbekümmert reisen." Falsch. Der
cremefarbene Notpass wird aufgrund eines bestimmten Anlassfalls (Pass
vergessen, verloren oder gestohlen) ausgestellt und ist nur für einen
eingeschränkten Zeitraum gültig. In einigen Ländern muss man
Zusätzliches beachten. Will man z.B. in die Türkei reisen, muss bei
Verwendung eines Notpasses das für die Einreise benötigte Visum vor
Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg
oder Bregenz beantragt werden. Die Einreise in die USA ist mit einem
Notpass im Rahmen des "Visa Waiver Program" nicht möglich. "Am besten
vorab bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Ziellandes
rückfragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass möglich
ist", rät ÖAMTC-Touristikerin Bergant.
7. "Großbritannien und Irland gehören zur EU, deshalb werden
Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert." Falsch. Beide
Länder gehören zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es
Grenzkontrollen.
8. "Wenn ich nur einen Sprung ins Nachbarland fahre, brauche ich
keine Ausweise." Falsch. Zwar gehören unsere Nachbarn Tschechien,
Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, die Schweiz und Deutschland dem
Schengenraum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder
Personalausweis verlangt werden. "Der Führerschein reicht nicht als
Ausweisdokument", stellt die ÖAMTC-Expertin klar.
9. "Unser Haustier kommt mit in den Urlaub. Hier gibt es nichts
Zusätzliches zu beachten." Falsch. Auch Hund oder Katze brauchen
einen "Pass", nämlich den EU-Heimtierausweis. Diesen erhält man beim
Tierarzt.
10. "Wenn die Kinder mit Oma und Opa auf Urlaub fahren, brauchen
sie keine eigenen Reisedokumente." Falsch. Miteingetragene Kinder
dürfen ausschließlich mit der Person aus- und einreisen, in deren
Reisepass sie eingetragen sind. Bei Auslandsreisen mit anderen
Begleitpersonen ist ein eigener Kinderreisepass erforderlich.
Übrigens: Neue Kinder-Miteintragungen sind nicht mehr möglich.
Bereits bestehende Miteintragungen gelten nur noch bis 14. Juni 2012.
Ab dann benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. In einigen
Staaten, wie z.B. Estland, Lettland oder die USA, wird für Kinder
bereits jetzt ein eigenes Reisedokument verlangt.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für die
einzelnen Länder findet man in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter
www.oeamtc.at/laenderinfo.
Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zu dieser Meldung ist in
der Foto-Datenbank des Clubs unter http://www.oeamtc.at/presse
verfügbar.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Katrin Pogats
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
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