• 05.06.2010, 08:00:53
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  • OTS0007 OTW0007

"profil": Öffnung von Grassers Konten beantragt

Richter in Verfahren wegen übler Nachrede entscheidet

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, könnte ein juristischer
Nebenschauplatz Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre in Bedrängnis
bringen. In einem von Grasser gegen dessen ehemaligen Mitarbeiter
Michael Ramprecht angestrengten Verfahren wegen übler Nachrede wurde
nun ein Antrag auf Öffnung von Grassers Bankkonten eingebracht. In
einer mit 26. Mai datierten Eingabe an das Landesgericht für
Strafsachen beantragt Ramprecht-Anwalt Michael Pilz, ",zu Gunsten des
Privatanklägers (Karl-Heinz Grasser, Anm.) geführte Konten und
Geschäftsverbindungen offenzulegen und Auszüge der Kontenbewegungen
auf diesen Konten für die Jahre 2006 bis 2009 dem Gericht vorzulegen
oder dem Gericht und dem Privatangeklagten Einsicht in diese
Unterlagen zu gewähren; dies zum Beweis dafür, ob der Privatankläger
Zahlungen aus der Millionenprovision anlässlich des Buwog-Verkaufes
direkt oder indirekt erhalten hat." Im Gegensatz zur
Staatsanwaltschaft Wien ist der zuständige Richter Gerald Wagner
nicht weisungsgebunden und kann über den Antrag ohne Rücksprache mit
dem Justizministerium entscheiden.

Rückfragehinweis:
"profil"-Redaktion, Tel.: (01) 534 70 DW 3501 und 3502

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