- 04.06.2010, 16:30:16
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- OTS0189 OTW0189
EANS-Hauptversammlung: Stöhr & Co. AG i. L. / Einberufung der Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ISIN DE 007277006 // WKN 727 700
Einladung zur Hauptversammlung
der Stöhr & Co. Aktiengesellschaft i. L., Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Dienstag, den 13. Juli 2010, um 14:00 Uhr MESZ
im Hotel Holiday Inn, Speicker Straße 49 in 41061 Mönchengladbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STÖHR & Co. Aktiengesellschaft
i. L. ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Abschlusses und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009 einschließlich der erläuternden Berichte des Abwicklers zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses sowie über die Billigung des Konzernabschlusses jeweils für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009
Da die Stöhr & Co. AG durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.6.2009
aufgelöst wurde, obliegen die Feststellung des Abschlusses und des
Konzernabschlusses sowie die Billigung des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für abgelaufene (Rumpf)Abwicklungsgeschäftsjahre der
Hauptversammlung, § 270 Abs. 2 S. 1 AktG analog.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Abschluss für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis
zum 31.12.2009 wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt und
der Konzernabschluss für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom
1.7.2009 bis zum 31.12.2009 wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf
gebilligt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009 Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Abwickler wird für das erste Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2009 Entlastung erteilt.
5. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am
1.September 2009 in Kraft getreten. Es beinhaltet u.a. Neuregelungen der
Fristen, Termine und deren Berechnung, zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Form von Vollmachten. Im Hinblick darauf soll die
Satzung der Gesellschaft an diese neue Rechtslage angepasst werden.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) § 19 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "(2) Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch den Aufsichtsrat oder eine
Aktionärsminderheit. Die Hauptversammlung ist mit der gesetzlichen Frist
einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der
Anmeldefrist (§ 20 der Satzung)."
b) § 19 Absatz 4 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
c) § 20 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"§ 20
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet haben und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch
Vorlage eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut
nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter
der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen. Der Vorstand kann in der Einberufung eine kürzere, in
Tagen zu bemessene Frist vorsehen. Der Tag der Versammlung und der Tag
des Zugangs sind nicht mitzurechnen."
d) § 21 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"§ 21
Stimmrecht
In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. DasStimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch
persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. In der
Einberufung kann eine Erleichterung der Textform bestimmt werden. § 135
AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen."
6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für dasAbwicklungsgeschäftsjahr 2010 bestellt.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die Ausübung des
Stimmrechts
ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
SINDSÄMTLICHE AKTIONÄRE BERECHTIGT, DIE SICH IN TEXTFORM IN DEUTSCHER
ODERENGLISCHER SPRACHE ANGEMELDET UND DER GESELLSCHAFT IHRE
BERECHTIGUNGNACHGEWIESEN HABEN. ZUM NACHWEIS REICHT EIN IN TEXTFORM ERSTELLTER
BESONDERERNACHWEIS DES ANTEILSBESITZES DURCH DAS DEPOTFÜHRENDE INSTITUT IN
DEUTSCHER ODER
ENGLISCHER SPRACHE AUS. DER NACHWEIS HAT SICH AUF DEN BEGINN DES 22. JUNI
2010(NACHWEISSTICHTAG) ZU BEZIEHEN.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Stöhr & Co. AG i. L. unter der
Anschrift
STÖHR & Co. AG i. L.
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
D - 60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: [email protected]spätestens am Dienstag, den 6. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Bedeutung des NAchweisstichtags
DER NACHWEISSTICHTAG IST DAS ENTSCHEIDENDE DATUM FÜR DEN UMFANG UND
DIEAUSÜBUNG DES TEILNAHME- UND STIMMRECHTS IN DER HAUPTVERSAMMLUNG. IM VERHÄLTNIS ZUR GESELLSCHAFT GILT FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG ODER DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS ALS AKTIONÄR NUR, WER EINEN NACHWEIS DES ANTEILSBESITZES ZUM NACHWEISSTICHTAG ERBRACHT HAT. VERÄNDERUNGEN IM AKTIENBESTAND NACH DEM NACHWEISSTICHTAG HABEN HIERFÜR KEINE BEDEUTUNG.
AKTIONÄRE, DIE IHRE AKTIEN ERST NACH DEM NACHWEISSTICHTAG ERWORBEN
HABEN,KÖNNEN SOMIT NICHT AN DER HAUPTVERSAMMLUNG TEILNEHMEN. AKTIONÄRE, DIE
SICH ORDNUNGSGEMÄß ANGEMELDET UND DEN NACHWEIS ERBRACHT HABEN, SIND AUCH
DANN ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
BERECHTIGT,
WENN SIE DIE AKTIEN NACH DEM NACHWEISSTICHTAG VERÄUßERN. DER NACHWEISSTICHTAG
HAT KEINE AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERÄUßERBARKEIT DER AKTIEN UND IST KEIN
RELEVANTES DATUM FÜR EINE EVENTUELLE DIVIDENDENBERECHTIGUNG.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
AKTIONÄRE KÖNNEN IHR STIMMRECHT IN DER HAUPTVERSAMMLUNG AUCH DURCH EINEN
BEVOLLMÄCHTIGTEN, Z. B. EIN KREDITINSTITUT ODER EINE
AKTIONÄRSVEREINIGUNG,AUSÜBEN LASSEN. AUCH IN DIESEM FALL BEDARF ES DER
FRISTGERECHTEN ANMELDUNG DURCH DEN AKTIONÄR ODER DEN BEVOLLMÄCHTIGTEN
NACH DEN VORSTEHENDEN
BESTIMMUNGEN.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte E-Mail Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich
bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen
können. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können nur vor der
Hauptversammlung bis spätestens Freitag, den 9. Juli 2010, 24:00 Uhr MESZ, und
nur durch Telefax oder E-Mail an folgende Adresse der Gesellschaft:
STÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126,
Telefaxnummer: +49 (0) 6428 705304
E-Mail: [email protected]unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden
können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
DIE WEITERGEHENDEN ERLÄUTERUNGEN UND EINZELHEITEN ÜBER DIE AUSÜBUNG DER RECHTE
DER AKTIONÄRE GEMÄß § 121 ABS. 3 ZIFFER 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 122 ABS. 2, 126
ABS. 1, 127, 131 ABS. 1 AKTG STEHEN DEN AKTIONÄREN VON DER EINBERUFUNG DER
HAUPTVERSAMMLUNG AN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT UNTER
WWW.STOEHR-AG.DE/INVESTOR RELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG/ERLÄUTERUNGEN ZU DEN
RECHTEN DER
AKTIONÄRE ZUR VERFÜGUNG.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet
werden:
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der Aktionäre,
Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und
bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 12. Juni
2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der
Gesellschaft bis spätestens Montag, den 28. Juni 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1
AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die
sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben genannte
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
FOLGENDE UNTERLAGEN SIND ALSBALD NACH DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG ÜBER
DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT UNTER
WWW.STOEHR-AG.DE/INVESTORRELATIONS/HAUPTVERSAMMLUNG ZUGÄNGLICH:
• der Inhalt dieser Einberufung,
• eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss
gefasst werden soll,
• die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
o der Abschluss,
o der Konzernabschluss,
o der Lagebericht,
o der Konzernlagebericht,
o der Bericht des Aufsichtsrats,
o der erläuternde Bericht des Abwicklers zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB,jeweils für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7.2009 bis 31.12.2009,
• die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung,
• die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können und
• nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre:
Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge,
Auskunftsrecht.Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen
Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien Und Stimmrechte
DAS GRUNDKAPITAL DER GESELLSCHAFT BETRÄGT ZUM ZEITPUNKT DER BEKANNTMACHUNG DER
EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER 16.400.000,00
EUR UND IST EINGETEILT IN 6.400.000 AUF DEN INHABER LAUTENDE STÜCKAKTIEN MIT
EINEM ANTEILIGEN BETRAG AM GRUNDKAPITAL VON JE 2,5625 EUR UND MIT EINER STIMME
JE STÜCKAKTIE. DIE GESELLSCHAFT HÄLT KEINE EIGENEN AKTIEN. DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DIESER HAUPTVERSAMMLUNG IM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER BETRÄGT DEMENTSPRECHEND 6.400.000. BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG DIE EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG, IHRE TAGESORDNUNG UND DIE
BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON ABWICKLER UND AUFSICHTSRAT SIND IM ELEKTRONISCHEN
BUNDESANZEIGER IN DER GESAMTEN EUROPÄISCHEN UNION BEKANNTGEMACHT WORDEN.
Mönchengladbach, den 4. Juni 2010
STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.
Der Abwickler
Rückfragehinweis:
STÖHR & Co. AG i. L. - AKTIONÄRSSERVICE -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0)6428 705304
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Stöhr & Co. AG i. L.
Wetschewell 2
D-41199 Mönchengladbach
Telefon: +49 (0)2166 121 122
FAX: +49 (0)2166 121 322
Email: [email protected]
WWW: http://www.stoehr-ag.de
Branche: Textil/Bekleidung
ISIN: DE0007277006
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:
Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
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