• 04.06.2010, 12:29:00
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BZÖ-Petzner: FPK-Landesrat Ragger bricht Verfassungsbestimmungen und hält sich nicht an Unvereinbarkeitsgesetz!

Ragger hält bis heute 50% an "Poganitsch und Ragger GmbH" und hat dies weder an Landtag noch Rechnungshof gemeldet - Weitere eigenartige Verbindungen schreien nach Aufklärung

Klagenfurt (OTS) - "FPK-Landesrat Mag. Christian Ragger bricht
gesetzliche Verfassungsbestimmungen der Republik in gleich mehrfacher
Weise und hält sich nicht an die Unvereinbarkeitsbestimmungen der
Republik und des Landes Kärnten. Das muss Konsequenzen haben, denn
ist es schlichtweg untragbar, dass sich ein gewähltes und beeidetes
Mitglied der Landesregierung nicht an die Gesetze dieses Landes
hält!" Das erklärte heute der geschäftsführende Kärntner
BZÖ-Bündnisobmann NRAbg. Stefan Petzner in einer Pressekonferenz und
deckte anhand von schriftlichen Unterlagen den mehrfachen
Verfassungsbruch Raggers auf.

So legte Petzner ein Schriftstück der Kanzlei "Poganitsch und Ragger
GmbH" vor, aus dem hervorgeht, dass Ragger zwar seine Befugnis als
Anwalt hat ruhend stellen lassen, aber als Landesrat bis heute 50
Prozent an der Gesellschaft "Poganitsch und Ragger GmbH" hält. Eine
Kontrolle im Firmenbuch bestätigt das. Petzner: "Ragger ist am 31.
März 2009 als Landesrat angelobt worden. Unverzüglich danach hätte er
laut Paragraph 3 des Unvereinbarkeitsgesetzes seine Beteiligung an
den Unvereinbarkeitsausschuss des Landtages und laut Paragraph 3a an
den Präsidenten des Rechnungshofes melden müssen. Beides hat er - wie
er mittlerweile selbst zugibt und wie es auch durch
Ausschussvorsitzenden Schober bestätigt wird - unterlassen und damit
Verfassungsbestimmungen dieser Republik in gleich zweifacher Weise
gebrochen!"

Überdies besage das Unvereinbarkeitsgesetz, dass Gesellschaften an
denen Mitglieder der Landesregierung mehr als 25 Prozent halten,
weder mittelbar noch unmittelbar Aufträge des Landes bzw. von
Landesunternehmen annehmen dürfen. "Die Frage lautet, hat die Kanzlei
Ragger in der Vergangenheit oder Gegenwart jemals Aufträge des Landes
oder von Landesunternehmen erhalten? Sollte dies der Fall sein,
worauf wir Hinweise haben, hat Ragger in dreifacher Weise die Gesetze
der Republik gebrochen", erklärt Petzner und verweist etwa darauf,
dass die Kanzlei Ragger unter anderem Landeshauptmannstellvertreter
Scheuch vertritt. "Eine zumindest eigenartige, wenn nicht
gesetzeswidrige Verquickung", so der geschäftsführende Kärntner
BZÖ-Obmann.

Dem nicht genug, deckt Petzner weitere Verbindungen zwischen Raggers
Kanzlei und Raggers Tätigkeit als Landesrat auf: "In der Gesellschaft
Poganitsch und Ragger GmbH arbeitet ein gewisser Mag. Peter Fejan als
Rechtsanwaltsanwärter. Der Büroleiter des Landerates Ragger in der
Kärntner Landesregierung wiederum ist Mag. Georg Fejan! Hier ist zu
klären, ob ein Verwandtschaftsverhältnis der beiden besteht. Ist dem
so, hat Ragger nicht nur die Gesetze gebrochen, sondern muss er auch
die mehr als eigenartige direkte Verbindung zwischen seiner Kanzlei
und seinem Landesrats-Büro in Form der Personen Peter Fejan und Georg
Fejan aufklären." Aufklärung sei umso nötiger, ergänzt Petzner, weil
sich die Fachgebiete der Kanzlei wie Arbeits- und Sozialrecht,
Baurecht, Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnrecht oder Patientenrecht
just haargenau mit jenen Bereichen decken, für die Ragger als
Landesrat zuständig ist. Nämlich Soziales, Familien und Wohnbau.
"Arbeitet hier ein Landesrat zum eigenen Vorteil und zum Vorteil
seines eigenen Unternehmens?", fragt Petzner.

"Das alles muss Konsequenzen haben. Der Landtag ist gefordert und hat
Ragger als Landesrat auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen sofort
des Amtes zu entheben", fordert Petzner Konsequenzen. "In einer
Demokratie sind solche Zustände schlicht nicht tolerierbar!" Der
geschäftsführende Obmann verweist in diesem Zusammenhang etwa darauf,
dass der ehemalige Justizminister Böhmdorfer bei Amtsantritt nicht
nur seine Tätigkeit als Anwalt ruhend gestellt habe, sondern auch
seine Kanzlei abgegeben habe. Als weiteres Beispiel verweist Petzner
auf den Salzburger Landeshauptmannstellvertreter Haslauer der als
Anwalt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen alles ordnungsgemäß
an den Salzburger Landtag gemeldet habe. "Auch ich habe als
Abgeordneter zum Nationalrat meine Nebentätigkeiten sowohl für 2009
als auch 2010 gemeldet", ergänzt Petzner abschließend.

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Rückfragehinweis:
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