• 04.06.2010, 11:06:14
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ÖAMTC: Reisespaß nur mit gültigem Reisepass

Abgelaufen, verloren, gestohlen - Clubtipps, was zu tun ist

Wien (OTS) - Reisen ohne Grenzen - das klingt zwar schön, ist aber
trotz EU nur begrenzt ohne Ausweis möglich. Und da die Ausstellung
eines neuen Reisedokumentes ein wenig Vorlaufzeit benötigt, sollte
man zeitgerecht vor Reiseantritt überprüfen, ob Reisepass und
Personalausweis noch gültig sind. Seit der Schengen-Erweiterung gibt
es in den Schengen-Ländern zwar keine Grenzkontrollen mehr. "Trotzdem
muss man ein gültiges Reisedokument mitführen. Das kann ein Reisepass
oder ein Personalausweis sein", sagt ÖAMTC-Jurist Andreas Achrainer.
"Der amtliche Führerschein reicht nicht aus, da er im Ausland nicht
als Personaldokument gilt."
Definitiv kontrolliert werden die Personaldokumente bei der Einreise
in jene EU-Staaten, die nicht dem Schengenraum angehören:
Großbritannien, Irland, Rumänien und Bulgarien.

In den meisten EU-Ländern darf der Pass maximal fünf Jahre
abgelaufen sein. Bei Flugreisen sollte man sich nicht auf diese
Toleranzfrist verlassen - es könnte zu Problemen beim Check-In
kommen. In außereuropäischen Staaten muss man beachten, dass der Pass
oft noch eine bestimmte Zeitspanne nach der Einreise gültig sein muss
(z. B. in China noch sechs Monate). Bei Reisen in die USA gelten
eigene Bestimmungen, hier empfiehlt sich ein Blick in die
ÖAMTC-Länderdatenbank (www.oeamtc.at/reise).

Antrag, Ausstellung und Arten von Reisepässen

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland -
unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde gestellt werden. Die
Ausstellung eines neuen Reisepasses auf herkömmlichem Weg kostet
69,90 Euro, man sollte allerdings einige Tage Vorlaufzeit beachten.
Schneller geht es mit dem Expresspass (100 Euro). Seit 15. März 2010
kann man außerdem einen "Ein-Tages-Expresspass" beantragen (220
Euro), der am darauffolgenden Arbeitstag mit einem eigenen
Botendienst zugestellt wird.

Für den Notfall kann man sich einen cremefarbenen Notpass
ausstellen lassen, der gleichviel wie ein normaler Reisepass kostet.
Das wird dann notwendig, wenn beispielsweise der Pass gestohlen wurde
oder man kurzfristig vor einer unaufschiebbaren Reise einen Pass
benötigt. Dieser Notpass ist nur für einen eingeschränkten Zeitraum
gültig. "Achtung, nicht überall wird der Notpass akzeptiert, da
sollte man sich vor der Reise erkundigen", warnt ÖAMTC-Jurist
Achrainer. So kann man zum Beispiel mit dem cremefarbenen Pass nicht
in die Türkei einreisen.

Kinder bekommen seit 15. Juni 2009 einen eigenen Reisepass.
Miteintragungen im Reisepass eines Elternteils, die vor diesem Datum
durchgeführt wurden, bleiben aber noch bis 15. Juni 2012 gültig.
Damit darf das Kind allerdings nur mit der Person reisen, in deren
Reisepass es eingetragen ist. In manchen Ländern werden
Kindermiteintragungen nicht akzeptiert, sondern nur eigene Reisepässe
(z. B. USA).

Alternativ zum Reisepass kann der Personalausweis in den meisten
europäischen Staaten als Reisedokument verwendet werden, der muss
allerdings auf jeden Fall gültig (also nicht abgelaufen) sein.
Informationen dazu in der Länderdatenbank unter www.oeamtc.at/reise,
Kategorie Personaldokumente.

Reisepass im Ausland gestohlen oder verloren - auf zu Polizei
und Vertretungsbehörde

Hat man seinen Reisepass verloren oder wurde dieser gestohlen,
heißt es rasch handeln: auf zur nächsten Polizeidienststelle und eine
Verlust- oder Diebstahlsanzeige machen. Dann lässt man sich bei der
österreichischen Vertretungsbehörde einen Notpass für die Heimreise
ausstellen. Hilfreich ist es, wenn man vor der Reise Fotokopien
seiner Dokumente angefertigt hat. "Sinnvollerweise sollte man diese
getrennt von den Originalen aufbewahren", sagt der ÖAMTC-Jurist.
Wieder daheim in Österreich muss man den Verlust dann nochmals
polizeilich melden und ein neues Dokument beantragen.

Clubmitglieder können in Notsituationen im Ausland jederzeit die
Nummer der ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe rufen (Tel. +43 1 25 120 00)
und sich von den ÖAMTC-Juristen kostenfrei beraten lassen.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Eva Käßmayer, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:[email protected], http://www.oeamtc.at

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