- 27.05.2010, 18:26:33
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- OTS0314 OTW0314
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2010
Wien (OTS) - Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen
Hauptversammlung 2010
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008
Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der am 27. Mai 2010 um 10.00 Uhr
in der Stadthalle Wien, Halle F, A-1150 Wien, Vogelweidplatz 14,
stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung.
Das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 996.183.000 ist geteilt in
443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht sowie des Corporate Governance Berichts, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009.
Keine Beschlussfassung erforderlich.
2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 auf jede
dividendenberechtigte Stückaktie.
Der Rest sowie jener Betrag, der auf nicht dividendenberechtigte
eigene Aktien entfällt, wird auf neue Rechnung vorgetragen."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.181.590
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 %
Ja-Stimmen: 286.123.695
Nein-Stimmen: 57.895
Enthaltungen: 3.760
3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2009 die
Entlastung erteilt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.183.102
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 %
Ja-Stimmen: 284.313.030
Nein-Stimmen: 1.870.072
Enthaltungen: 5.348
4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
"Den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit Ausnahme von Dr. Peter
Michaelis und Dr. Edith Hlawati, über die getrennt abgestimmt wird,
wird für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.180.789
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 %
Ja-Stimmen: 284.317.746
Nein-Stimmen: 1.863.043
Enthaltungen: 8.326
"Frau Dr. Edith Hlawati, der Stellvertreterin des Vorsitzenden des
Aufsichtsrates, wird für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung
erteilt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.177.387
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 %
Ja-Stimmen: 284.314.642
Nein-Stimmen: 1.862.745
Enthaltungen: 10.840
"Herrn Dr. Peter Michaelis, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, wird
für das Geschäftsjahr 2009 die Entlastung erteilt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.178.898
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 %
Ja-Stimmen: 284.311.558
Nein-Stimmen: 1.867.340
Enthaltungen: 9.329
5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die Vergütung der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009 wird wie folgt festgesetzt:
- für den Vorsitzenden EUR 30.000,
- für die stellvertretende Vorsitzende EUR 22.500,
- für jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats EUR 15.000,
- das Sitzungsgeld beträgt pro Aufsichtsratsmitglied und Sitzung bis
auf weiteres EUR 300."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.173.543
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,60 %
Ja-Stimmen: 286.140.311
Nein-Stimmen: 33.232
Enthaltungen: 8.199
6. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wird zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.050.648
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,57 %
Ja-Stimmen: 286.027.165
Nein-Stimmen: 23.483
Enthaltungen: 128.003
7. Tagesordnungspunkt: Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Herr Dr. Wolfgang Ruttenstorfer, geb. 15.10.1950, wird als Mitglied
in den Aufsichtsrat gewählt.
Seine Funktionsperiode dauert bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012
beschließt."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.048.889
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,57 %
Ja-Stimmen: 285.878.208
Nein-Stimmen: 170.681
Enthaltungen: 128.953
8. Tagesordnungspunkt: Bericht des Vorstands über den erfolgten
Rückerwerb, den Bestand und die Verwendung eigener Aktien.
Keine Beschlussfassung erforderlich.
9. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
insbesondere zur Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
"Die Satzung wird in den §§ 3 bis 5, 8, 12 und 14 bis 20 wie folgt
geändert, dies insbesondere zur Anpassung an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009:
§ 3 wird durchgängig neu gefasst und lautet wie folgt:
"§ 3 Kommunikation zwischen Aktionären und Gesellschaft
(1) Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen über die Website der
Gesellschaft und, sofern gesetzlich erforderlich, auch im Amtsblatt
zur "Wiener Zeitung".
(2) Soweit das Gesetz nicht zwingend die Schriftform vorschreibt,
sind Beschlussvorschläge, Begründungen und sonstige Erklärungen an
die Gesellschaft in Textform ausschließlich an die auf der
Internetseite der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse zu richten.
(3) Beschlussvorschläge, Begründungen, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2
AktG und sonstige Mitteilungen an die Gesellschaft sind jedenfalls in
deutscher Sprache zu übermitteln. Die deutsche Fassung ist stets
maßgeblich; die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die
Übereinstimmung fremdsprachiger Fassungen mit der deutschen Fassung
zu prüfen.
(4) Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und
englischer Sprache entgegengenommen. Die Gesellschaft ist nicht
verpflichtet, die Richtigkeit der Depotbestätigungen zu überprüfen.
(5) Die Verhandlungssprache in der Hauptversammlung ist Deutsch."
§ 4 Abs 3 lautet wie folgt:
"(3) Form und Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteil- und
Erneuerungsscheine setzt der Vorstand fest. Dasselbe gilt für
Zwischenscheine, Teilschuldverschreibungen, Zins- und Optionsscheine.
Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist
ausgeschlossen."
§ 5: Im Abs 1 wird der zweite Satz "Eine Bestellung zum Vorstand ist
bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres möglich." gestrichen. Der
Absatz 1 lautet daher wie folgt:
"(1) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus zwei bis vier
Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden und
ein Mitglied zum Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Die
Bestellung von Prokuristen ist zulässig."
§ 8: Im Abs 1 wird der zweite Satz "Eine Wahl zum
Aufsichtsratsmitglied ist bis zum Ende des 65. Lebensjahres möglich."
gestrichen. Der Absatz 1 lautet daher wie folgt:
"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zehn von der
Hauptversammlung gewählten und den gemäß § 110 (1)
ArbeitsverfassungsG entsandten Mitgliedern."
§ 12 Abs 3 lautet wie folgt:
"(3) Der Aufsichtsrat hat die ihm vom Vorstand vorgelegten
Rechnungslegungsunterlagen (§ 20 Abs 1) zu prüfen und sich dem
Vorstand gegenüber darüber zu erklären sowie einen Bericht an die
Hauptversammlung zu erstatten."
§ 12: Nach Abs 3 wird ein neuer Abs 4 eingefügt, der wie folgt
lautet:
"(4) In den gesetzlich vorgesehenen Fällen hat der Aufsichtsrat der
Hauptversammlung Vorschläge zur Beschlussfassung zu Wahlen in den
Aufsichtsrat sowie zur Bestellung von Abschluss- und gegebenenfalls
Sonderprüfern zu unterbreiten."
§ 12: Die bisherigen Abs 4, 5 und 6 werden zu Abs 5, 6 und 7 neu
nummeriert.
§ 14 Abs 1 lautet wie folgt:
"(1) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere
Ausschüsse bestellen und ihre Aufgaben und Befugnisse festsetzen; die
Ausschüsse können auf Dauer oder für einzelne Aufgaben bestellt
werden. Den Ausschüssen kann auch das Recht zur Entscheidung
übertragen werden. Es ist ein Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs 4a
AktG einzurichten."
§ 15 Abs 2 und 3 lauten neu gefasst wie folgt:
"(2) Die Hauptversammlung wird entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften durch den Vorstand oder durch den Aufsichtsrat
einberufen. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer
Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.
(3) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, in
der Einberufung zur Hauptversammlung vorzusehen, dass Aktionäre an
der Hauptversammlung im Wege der Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG)
und/oder der Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG) teilnehmen und auf
diese Weise einzelne oder alle Rechte ausüben können. Macht der
Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die Einzelheiten in
der Einberufung mitzuteilen."
§ 15: Die übrigen Absätze des § 15 nach den neu nummerierten Abs 2
und 3 werden gestrichen.
§ 16 wird durchgängig neu gefasst und lautet wie folgt:
"§ 16 Hauptversammlung - Teilnahme
(1) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem
Aktienbesitz, bei Zwischenscheinen und Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem
Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag).
(2) Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse zugehen muss, wenn nicht in der Einberufung ein späterer
Zeitpunkt festgelegt wird.
(3) Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen
Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse zugehen muss, wenn nicht in der Einberufung ein späterer
Zeitpunkt festgelegt wird. Für den Inhalt der Bestätigung gilt § 10a
Abs 2 AktG sinngemäß mit Ausnahme der Nummer des Depots.
(4) Sind Zwischenscheine oder Namensaktien ausgegeben, so sind die am
Nachweisstichtag im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre
teilnahmeberechtigt, wenn sie sich nicht später als drei Werktage vor
der Hauptversammlung bei der in der Einberufung mitgeteilten Adresse
anmelden, wenn nicht in der Einberufung ein späterer Zeitpunkt
festgelegt wird.
(5) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, kann jeder Aktionär eine natürliche oder juristische Person als
Vertreter bestellen. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen, der
Gesellschaft zu übermitteln und von dieser aufzubewahren oder
nachprüfbar festzuhalten. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser
Vollmachten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung
bekannt gemacht.
(6) Für die Fernteilnahme und Fernabstimmung (§ 15 Abs 3) kann in der
Einberufung eine gesonderte Anmeldung verlangt werden, wobei für das
Ende der Anmeldefrist auch ein früherer Zeitpunkt festgelegt werden
kann.
(7) Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats können an der
Hauptversammlung im Wege einer optischen und/oder akustischen
Zweiwegverbindung teilnehmen."
§ 17 Abs 1 lautet wie folgt:
"(1) Jede Stückaktie gewährt eine Stimme."
§ 17: Der bisherige Abs 2 wird gestrichen, sohin werden die
bisherigen Abs 3, 4 und 5 zu Abs 2, 3 und 4 neu nummeriert.
§ 18 wird durchgehend neu gefasst und lautet wie folgt:
"§ 18 Vorsitz, Leitung und Übertragung der Hauptversammlung
(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des
Aufsichtsrates; ist weder er noch einer seiner Stellvertreter
persönlich erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so
leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl
eines Vorsitzenden.
(2) Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Verhandlungen und
bestimmt insbesondere die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände
zur Tagesordnung und der Redner sowie für jeden Tagesordnungspunkt
die Form und Reihenfolge der Abstimmung über die Beschlussanträge
sowie das Verfahren zur Stimmenauszählung soweit das Gesetz nicht
zwingend anderes bestimmt.
(3) Die Hauptversammlung kann auszugsweise oder vollständig in Ton
und/oder Bild öffentlich übertragen und im Internet zum Abruf bereit
gehalten werden."
§ 19 Abs 1 lautet wie folgt:
"(1) Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich in den
ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Neben der Vorlage von
Unterlagen gemäß § 20 Abs 1 enthält die Tagesordnung in den im Gesetz
vorgesehenen Fällen die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, wenn der
Jahresabschluss einen solchen ausweist, sowie die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates."
§ 20 wird in den Abs 1 bis 4 neu gefasst und lauten daher wie folgt:
"(1) Der Vorstand hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres
für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den
Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
aufzustellen und diese Unterlagen nach Prüfung durch den
Abschlussprüfer zusammen mit dem Corporate Governance Bericht und, -
wenn der Jahresabschluss einen Bilanzgewinn ausweist, mit einem
Vorschlag für die Gewinnverwendung - dem Aufsichtsrat vorzulegen.
(2) Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen gemäß Abs 1 innerhalb von
zwei Monaten nach Vorlage zu prüfen, sich gegenüber dem Vorstand
darüber zu erklären und einen Bericht an die Hauptversammlung zu
erstatten.
(3) Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, so ist dieser
festgestellt, wenn sich nicht Vorstand und Aufsichtsrat für eine
Feststellung durch die Hauptversammlung entscheiden.
(4) Wenn der Jahresabschluss einen Bilanzgewinn ausweist, beschließt
die ordentliche Hauptversammlung über die Gewinnverwendung. Dabei ist
die Hauptversammlung an den vom Vorstand mit Billigung des
Aufsichtsrates festgestellten Jahresabschluss gebunden. Die
Hauptversammlung kann den Bilanzgewinn entgegen dem Vorschlag für die
Gewinnverwendung ganz oder teilweise von der Verteilung ausschließen.
Die Änderungen des Jahresabschlusses, die hierdurch nötig werden, hat
der Vorstand vorzunehmen."
Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden sowie
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 286.112.455
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 64,59 %
Ja-Stimmen: 286.093.351
Nein-Stimmen: 19.104
Enthaltungen: 0
Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf unserer
Website http://www.telekomaustria.com/hauptversammlung
Über die Telekom Austria Group:
Die Telekom Austria Group ist Österreichs führender
Telekommunikationsanbieter. Das Unternehmen notiert seit November
2000 an der Wiener Börse und ist in zwei Geschäftsfeldern tätig: Das
Festnetzsegment bietet Telefonie, Datenlösungen, Internet-Access,
Sicherheitslösungen und Multimedia-Dienste, das
Mobilkommunikationssegment umfasst mobile Kommunikationslösungen. Die
Telekom Austria Group hat Unternehmen in Slowenien, Kroatien, den
Republiken Serbien und Mazedonien, in Bulgarien, Weißrussland sowie
Liechtenstein. http://www.telekomaustria.com
Rückfragehinweis:
Telekom Austria Group, Mag. Elisabeth Mattes, Konzernsprecherin
Tel: +43 664 331 2730, e-mail: [email protected]
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