- 26.05.2010, 12:24:43
- /
- OTS0176 OTW0176
Ausländische Pensionen werden beitragspflichtig
EU: Beitrags-Gleichbehandlung
Wien (OTS) - Erstmals werden ausländische Renten und Pensionen für
Österreicher krankenversicherungspflichtig. Eine EU-Verordnung
schreibt dies den heimischen Krankenversicherungsträgern vor. "Bisher
war es ungerecht, wenn jemand den Krankenversicherungs-Beitrag von
5,1 Prozent von einer kleinen österreichischen Pension gezahlt hat,
die gleichzeitig bezogene staatliche Pension aus dem Ausland aber
nicht beitragspflichtig war. Die Leistungen der Krankenversicherung
standen hier in keiner Relation zu den Beiträgen der Pensionisten, "
so OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth. In Österreich sind ca. 120.000
Pensionisten betroffen, in Oberösterreich ca. 17.000 Bezieher einer
ausländischen - meist deutschen - Pension.
Die EU Verordnung 883/2004 ermöglicht eine Vorschreibung der
Krankenversicherungsbeiträge für Auslandspensionen ab 1.5.2010,
vorläufig beschränkt auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine
Ausweitung des Anwendungsbereiches auf die Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes EWR und die Schweiz wird voraussichtlich im Laufe
des nächsten Jahres erfolgen. Eine Ausweitung auf
Drittstaatsangehörige ist in einem Jahr geplant. Die
Krankenversicherungsbeiträge sind von ausländischen Renten
einzuheben, wenn Österreich für die Erbringung von
Krankenversicherungs-Leistungen zuständig ist. Der tatsächliche
Wohnsitz ist nicht relevant. Zuständig für die Einhebung der
KV-Beiträge sind die für die Leistungserbringung zuständigen
Krankenversicherungsträger.
Nur staatliche Renten sind beitragspflichtig
Es sind ausschließlich "staatliche" ausländische Pensionen zur
Berechnung heranzuziehen, nicht jedoch Privatpensionen,
Betriebspensionen sowie Waisenpensionen. Im Juni wird ein
allgemeines Informationsschreiben an die Betroffenen verschickt. Im
September folgt nochmals ein österreichweit einheitliches
Verständigungsschreiben an die Betroffenen, mit der Aufforderung, den
vollständigen und aktuellen Stand der bezogenen Renten bekannt zu
geben und durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu bescheinigen.
Eine Nachverrechnung der Krankenversicherungs-Beiträge ist ab
1.5.2010 vorzunehmen. Der Vorschreibebeginn wird voraussichtlich
nicht bundeseinheitlich sein.
Beitragsgerechtigkeit herstellen
Rund zwei Millionen österreichische Pensionisten zahlen für ihre
gesetzliche Krankenversicherung 5,1 Prozent Ihrer Bruttopension. Im
Gegensatz dazu haben Pensionisten, die einen Teil ihrer Pension aus
dem Ausland beziehen, keine Krankenversicherungsbeiträge für den
ausländischen Teil ihrer Pension bezahlt, die Leistungen jedoch sehr
wohl in Österreich in Anspruch genommen. Aus Sicht der Krankenkassen
beseitigt die EU-Richtlinie damit eine Ungerechtigkeit für die
inländischen Beitragszahler. Die Mehreinnahmen für die Krankenkassen
von geschätzten 23 Mio. Euro pro Jahr für ganz Österreich sichern
unter anderem die Leistungen der Versicherten.
5,1 Prozent Krankenversicherungsbeitrag gleichermaßen einheben
Ein einfaches Beispiel: Ein Versicherter, der ausschließlich in
Österreich beschäftigt war und aufgrund dessen eine österreichische
Pension in der Höhe von 2000 Euro bezieht, entrichtet bei einem
Beitragssatz von 5,1 Prozent einen Krankenversicherungsbeitrag von
104 Euro. Hat ein Versicherter nur eine kurze Beschäftigung in
Österreich ausgeübt und erhält daraus eine Pension von 50 Euro
bezahlt er 2,5 Euro an Krankenversicherungsbeiträgen. Wurde der
Großteil der Beschäftigung in Deutschland ausgeübt und die daraus
resultierende Pension beträgt 2000 Euro so war diese bis dato nicht
krankenversicherungspflichtig. Die Leistungen waren und sind jedoch
für beide Pensionsbezieher die gleichen.
Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Michael Schumm
Tel.: 05 78 07 - 10 22 22
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKO






