- 25.05.2010, 11:20:06
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Rasche Reform der Gruppenbesteuerung!
Kirchgatterer und Hueber: KMU, EPU und Mittelstand stärken, Arbeitsplätze sichern
Linz (OTS) - Der oö. Nationalratsabgeordnete KR Franz
Kirchgatterer und Robert Hueber MBA MPA, Präsident des
Oberösterreichischen Wirtschaftsverbandes, forderten heute in einer
Pressekonferenz in Linz eine rasche Reform der Gruppenbesteuerung.
"Die Gruppenbesteuerung hat nicht den Effekt auf dem heimischen
Arbeitsmarkt, den wir gerade jetzt brauchen. Wenn überhaupt, wurden
nur Arbeitsplätze im Ausland geschaffen. Wir müssen es schaffen, dass
die Firmen im Land wieder investieren und expandieren. Und dafür gibt
es wirksamere Mittel als die unnötige Gruppenbesteuerung", stellen
beide fest.
Jetzt Wirtschaftswachstum stärken
Zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums sollen Investitionen in die
thermische Sanierung von Gebäuden, in die Aufrechterhaltung der
Infrastruktur der Gemeinden (Gemeinden-Konjunktur-Programm) und in
den Ausbau der Investitionsbegünstigungen für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) im Inland
vorgenommen werden.
Zur Finanzierung dieses Förderungsprogramms für die heimische
Wirtschaft bedarf es mittels Reform der Gruppenbesteuerung einer
Beendigung der Subvention des Exports von Arbeitsplätzen ins Ausland
für Konzerne und Holdinggesellschaften.
Hueber und Kirchgatterer sprechen sich dafür aus, dass die
Gruppenbesteuerung auf den heimischen Markt und auf österreichische
Firmen beschränkt werden soll. "Arbeitsplätze gilt es auf dem
heimischen Markt zu schaffen!" Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu
mehr Steuergerechtigkeit innerhalb der Unternehmungen. Die Schere der
Wettbewerbsnachteile für KMU und EPU wird damit verkleinert.
1. DRAHTSEILAKT BUDGETKONSOLIDIERUNG / KONJUNKTURBELEBUNG
Angesichts der Aufgaben des Staates ist es wichtig, effizienter zu
werden und Bürokratie und Doppelgleisigkeiten im Zuge einer
Verwaltungsreform abzubauen. Aus diesem Grunde kann das
ausgabenseitige Ziel nur durch die Neuregelung des Föderalismus im
Sinne einer Schaffung klarer Zuständigkeiten erreicht werden.
Einnahmenseitig finden die Bankenabgabe und die Transaktionssteuer
breite Zustimmung. Auch für die Reform der Gruppenbesteuerung gibt es
viele gute Gründe.
Erste Annäherung zwischen SPÖ und ÖVP
Immerhin waren in den letzten Wochen Stimmen aus der ÖVP, wie die des
2. Präsidenten des Nationalrats Fritz Neugebauer, zu vernehmen, die
eine Reform der Gruppenbesteuerung befürworten. Schließlich sagt
Finanzminister und ÖVP-Chef Pröll selbst, dass alle
gesellschaftlichen Gruppen zur Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag
zu leisten hätten.
2. REFORM DER GRUPPENBESTEUERUNG
Die Idee, eine im EU-Vergleich einzigartige Gruppenbesteuerung in
Österreich einzuführen, entstammte dem Geist des ehemaligen
ÖVP-Finanzministers Grasser und hatte einzig zum Ziel, möglichst
viele ausländische Konzerne bei uns anzusiedeln. Mit Unterstützung
der FPÖ wurde im Zuge der Steuerreform 2005 für diese ein
international unvergleichbares Riesen-Steuerzuckerl für die
Verlagerung von Industriekapazität von Österreich in andere Länder
geschaffen. So können sowohl inländische wie ausländische
Unternehmen, die ihre Zentrale in Österreich haben, Verluste ihrer
Auslandstöchter in Österreich steuerlich absetzen. Am besten steigen
die Unternehmer folglich aus, wenn sie einen kaputten Standort im
Ausland teuer sanieren, die daraus entstehenden Verluste in
Österreich von der Steuer absetzen, und anschließend die
österreichischen Arbeitsplätze dorthin verlagern. Von den dann dort
erwirtschafteten Gewinnen sieht der österreichische Finanzminister
dann gar nichts.
Die Mär vom Land der Gruppenbesteuerung, in dem Jobs wie Milch und
Honig fließen
Die letzten verfügbaren Daten der Statistik Austria über die Anzahl
von Auslandstochterunternehmen stammen aus 2007. Damals
kontrollierten in Österreich mehrheitlich unter inländischer
Kontrolle stehende Unternehmen 4.287 Töchter im Ausland mit einer
Beschäftigung von rund 760.000 Personen. Von diesen standen 1.361
Töchter unter Kontrolle eines in Österreich ansässigen ausländischen
Konzerns und diese beschäftigten im Jahresdurchschnitt rund 280.000
Menschen. Von allen Auslandstöchtern befanden sich knapp 3.000 in der
EU-27 und weitere 1.300 in insgesamt 81 Ländern der Erde. (Quelle:
Statistik Austria, Statistik der Auslandsunternehmenseinheiten 2007)
Fazit: Jene Unternehmen, die durch Verlagerung eines Teils ihrer
Geschäftstätigkeiten ins Ausland ohnehin bereits an den dort
niedrigeren Lohnkosten von einer dreiviertel Million Beschäftigten
profitieren und diese nicht in Österreich am Sitz ihres
Mutterkonzerns anstellen, durften quasi als zusätzliche Belohnung
ihre Verluste in Österreich steuerlich voll in Abzug bringen. Damit
ist offenkundig, dass die Behauptung der Industrie-Lobbyisten von der
Schaffung von hunderttausenden Arbeitsplätzen durch die
Gruppenbesteuerung eine Mär ist. Das Gegenteil ist der Fall.
Dennoch werden von Vertretern der Großunternehmen weiterhin absurde
Zahlen in die Debatte geworfen. In der Tiroler Tageszeitung vom
30.03. war zu lesen:" "Nein sagt die ÖVP zur SPÖ-Forderung nach
Änderungen bei der Gruppensteuer für multinationale Unternehmen.
Firmen, die von der Gruppensteuer profitieren, hätten seit 2005
allein in Tirol 34.000 Arbeitsplätze geschaffen."
Hochgerechnet auf Österreich hätte die Gruppenbesteuerung bereits
seit 2005 somit einen Gesamtzuwachs von hunderttausenden Jobs
bedeuten müssen. Die bekannten Arbeitsmarktdaten zeigen die
Absurdität solcher Behauptungen.
Gemäß Statistik der Austrian Business Agency (ABA) siedelten sich
2009 89 von der ABA betreute internationale Unternehmen in Wien an,
beschäftigten aber nur 501 Mitarbeiter. Für 2008 und 2007 zeigte sich
ein ähnliches Bild bezogen auf das Verhältnis der Neuansiedelungen
und deren Mitarbeiteranzahl. (Quelle: ABA, OTS0209 vom 24.02.2010)
Ein Blick auf die Arbeitsmarkt-Mikrozensus-Erhebung von 2006 bis 2009
ergibt ebenfalls, dass die großen Unternehmen der Sachgüterproduktion
Arbeitskräfte kontinuierlich abbauten und jene des Banken- und
Kreditwesens über die Jahre hinweg nur äußerst bescheiden wuchsen.
Auch Wirtschaftsexperten sehen in der Gruppenbesteuerung keine
positiven Arbeitsmarkteffekte. Mr. Petry, CEE-Experte bei Roland
Berger: "Nur aus der Sicht der Arbeitnehmer gibt es für Politiker
keinen Grund, solche Headquarters durch aktive Anreize in Österreich
zu halten. Sehr wohl können aber Steuereinnahmen ein Thema sein."
(Quelle: "TOP-Gewinn", Nr. TOP-Gewinn-9a/07 vom 11.09.2007, Seite:
52)
Eine 2008 durchgeführte Befragung des WIFO von Headquarters (HQ) in
Österreich ergab das selbe Ergebnis. Die Hälfte der international
orientierten Unternehmen mit HQ in Österreich nahm demnach die
Gruppenbesteuerung in Anspruch bzw. wollten sie in Anspruch nehmen.
Aber für nur 15% jener Unternehmen, die ihr HQ nach Österreich
verlegten, war die Gruppenbesteuerung ausschlaggebend bzw. wichtig
für die Standortentscheidung. Von fünf wichtigen Standortkriterien
wurde die Höhe der Körperschaftsteuer nur an letzter Stelle genannt -
nach den Kriterien: qualifiziertes Personal,
Rechtssicherheit/politische Stabilität, Ausbildungsniveau am Standort
und Unternehmensbesteuerung im Allgemeinen. (Quelle: Österreichs
Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen sowie als Standort
für Headquarter-Funktionen, WIFO-Studie, 06/2008)
Als Konsequenz des Gesagten lässt sich festhalten, dass weder die
Mutterkonzerne in Österreich selbst zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
beitrugen und dass zudem auch nicht ersichtlich wird, in welchen KMU
eine Arbeitsplatzzunahme in der aus ÖVP-Kreisen genannten
Größenordnung von Statten gegangen sein sollte.
Wie von Ex-Finanzminister Grasser 2005 im Parlamentarischen Ausschuss
zur Steuerreform erwähnt, liegt das eigentliche Ziel der
Gruppenbesteuerung in der Gewinnmaximierung von
Kapitalgesellschaften: "Die Gruppenbesteuerung wird einen
maßgeblichen Anreiz für Betriebe darstellen, in Österreich zu bleiben
bzw. nicht an Österreich vorbeizugehen. Er räumte ein, dass es zu
geringeren Steuereinnahmen kommen werde, diese seien aber vertretbar.
(Quelle: Parlamentarische Korrespondenz, OTS0241 vom 28.04.2004).
Dabei ist der normale Vorgang der endgültigen Vermeidung der Steuer
klar: Solange es Verluste gibt, werden diese in einem
Tochterunternehmen der Gruppe generiert. Gewinne werden dann aber in
einer Schwestergesellschaft außerhalb der Gruppe erzielt. Mit dieser
relativ simplen Maßnahme ist der Steuervorteil bis zur formellen
Liquidation der Verlust-Tochtergesellschaft gestundet und danach
endgültig erzielt.
Kritik der Wirtschaftsexperten
Zahlreiche Wirtschaftsexperten bringen seit 2005 bis heute massive
Einwände gegen dieses Gesetz vor.
Der Vorsitzende des deutschen Bundesfinanzhofs Peter Fischer warnte
bereits 2005: "Wenn der EuGH den Steuerabzug für Verluste
ausländischer Töchter zulässt, ist der Missbrauch kaum zu
verhindern", und "auch die österreichischen Finanzbehörden würden
bald erkennen, wie schwer dieses Gesetz zu vollziehen ist."("Die
Presse", 07.11.2005).
Der österreichische Steuerrechtsexperte Prof. Werner Doralt sagte
kürzlich (Quelle: "Der Standard" vom 20./21.03.2010) zur Tatsache,
dass die Bank Austria 2009 trotz Gewinn von 1,1 Mrd. Euro in
Österreich keine Ertragssteuern abführen musste: "Wenn es aber so
ist, dass die Bank die Vorteile der Gruppenbesteuerung ausnutzt, also
insbesondere, dass sie Verluste ausländischer Tochtergesellschaften
mit ihren Gewinnen im Inland gegenrechnet, haben wir einen Bereich
angesprochen, der dringend überdacht werden muss."
Und auf die Frage, um welche Höhe es bei den Steuerverlusten durch
die Gruppenbesteuerung in Österreich gehe, sagte Doralt: "Das kann
alles sein, und genau das ist das Problem: Wir wissen gar nicht, was
sich da abspielt. Ich glaube, die Steuerbehörden haben nicht einmal
ein statistisches Material, das ihnen zeigt was wir verlieren. Ohne
dass die Zahlen auf dem Tisch liegen, können wir nicht vernünftig
darüber reden, welche Begünstigungen gerechtfertigt sind."
Das deckt sich mit den Erfahrungen der SPÖ, die in einer
parlamentarischen Anfrage im Jahr 2008 von Finanzminister Pröll auch
keine Antwort bekommen hatte.
Warum wird diese Wissenslücke nicht geschlossen? Weil man das System
damit der Kritik entzieht. Wenn es keine Unterlagen gibt, können
Opposition und offenbar auch der Regierungspartner nicht nachfragen.
Prof. Reinhold Beiser, Vorstand des Instituts für öffentliches Recht,
Finanzrecht und Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck,
brachte noch ein zusätzliches Argument gegen die Gruppenbesteuerung
in dieser Form ein. Erstens würde sie das Körperschaftsteueraufkommen
in Österreich senken, zweitens sei die Gefahr doppelter
Verlustverwertungen auch durch die Einschränkungen nicht zu
unterschätzen, da die Kontrollen in der Praxis schwer umzusetzen
seien. (Vgl. Stellungnahme zum Ministerialentwurf der Steuerreform
2005)
Rückfragehinweis:
SPÖ Oberösterreich, Medienservice
Gerald Höchtler
Tel.: (0732) 772611-22
mailto:[email protected]
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