• 21.05.2010, 08:50:21
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AK-Tipp für Frauen in Bildungskarenz: Nicht nur Kurszeiten, auch Lernzeiten bestätigen lassen!

Linz (OTS) - Im Rahmen der Bildungskarenz können sich
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einem Jahr lang von der
Arbeit freistellen lassen, um sich der Aus- und Weiterbildung zu
widmen. Für Frauen mit kleinen Kindern erweisen sich die für den
Bezug von Weiterbildungsgeld vorgeschriebenen Bildungszeiten aber oft
als problematisch. Die AK rät, sich nicht nur die Kurszeiten, sondern
auch die Lernzeiten bestätigen zu lassen.

Um vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld zu bekommen, muss
die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20
Wochenstunden nachgewiesen werden. Für Personen mit Kindern bis zum
7. Lebensjahr reicht der Nachweis von 16 Wochenstunden, wenn es keine
längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. Das
Weiterbildungsgeld entspricht dem zustehenden Arbeitslosengeld bzw.
beträgt mindestens 435,90 Euro pro Monat.

Die Bestätigung der Lernzeiten kann auch nützlich sein, wenn es um
einen Betreuungsplatz für das Kind geht. Denn viele
Betreuungseinrichtungen vergeben Krippenplätze nur dann, wenn der
betreuende Elternteil des Kindes mindestens 20 Stunden pro Woche
arbeitet oder eben eine Schulung besucht. Das kann auch für Mütter in
einer bereits vom AMS bewilligten Bildungskarenz zum Problem werden.
Mit der Bestätigung von notwendigen Lernzeiten kommen Betroffene
leichter auf die geforderten 20 Wochenstunden.

Bei Fragen und Problemen können sich Betroffene an das
AK-Frauen-büro wenden, Tel. 050/6906-2141, E-Mail frauen@akooe.at .
Mehr Informationen zum Thema Bildungskarenz finden Sie auf
www.arbeiterkammer.com .

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. (FH) Wolfgang Spitzbart
Tel.: (0732) 6906-2186
mailto:wolfgang.spitzbart@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com

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