- 14.05.2010, 00:01:11
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- OTS0001 OTW0001
EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN40643w
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
95. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
am Montag, dem 14. Juni 2010, um 9.00 Uhr,
im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2.
Tagesordnung
* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009
* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009
* Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
* Wahlen in den Aufsichtsrat
* Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an
die geänderten gesetzlichen Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 21. Mai 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6,
Investor Relations, Mag. Herbert Tichy, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat zu
TOP6 gemäß §87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §114 AktG,
sind ab 21. Mai 2010 außerdem im Internet {www.manner.com}[HYPERLINK:
http://www.manner.com] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 21. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Herbert Tichy,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 02. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an
: + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations,
Mag. Herbert Tichy, oder per E-Mail {[email protected]}[HYPERLINK:
mailto:[email protected]], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
{www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com] zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung,
der Hinterlegung der Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an
der Hauptversammlung keine Anwendung.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. Juni
2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 09. Juni 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.
Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Wilhelminenstraße 6
1171 WienPer Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen
§10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
entgegennimmt.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an
dem genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zu gehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 04. Juni 2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Per E-Mail: {[email protected],}[HYPERLINK: mailto:[email protected],]wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Juni 2010 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter {www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com]
abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR13.740.300 eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.
Wien, im Mai 2010
Der Vorstand
Mag. Dr. Hans Peter Andres
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Mag. Albin Hahn
Finanzen, Personal & IT
DI Josef Manner
Produktion & Technik
Dr Alfred Schrott
Marketing & Verkauf
Rückfragehinweis:
Investor Relations
Mag. Herbert Tichy
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: [email protected]
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Höfferer
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 1 488 22 - 3290
FAX: +43 1 486 21 55
Email: [email protected]
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: DeutschOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






