- 12.05.2010, 16:25:59
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Behindertenanwalt: Schlichtungsverfahren mit Huainigg abgeschlossen
Wien (OTS/BMASK) - Auf Initiative von Abgeordneten Franz Joseph
Huainigg hat zum Thema Bestellung des Behindertenanwalts mit 1.
Jänner 2010 ein auf das Behindertengleichstellungsgesetz gestütztes
Schlichtungsverfahren stattgefunden. In diesem Verfahren haben die
Schlichtungspartner in einem guten Gesprächsklima Gelegenheit gehabt,
die jeweiligen Sichtweisen auszutauschen und eingehend zu erörtern.
Der vorliegende Fall hat einmal mehr den Nutzen des
Schlichtungsangebots des Bundessozialamts in Fällen einer möglichen
Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung, bewiesen.****
Im Schlichtungsgespräch wurden der Ablauf des
Bestellungs-verfahrens, die Einbindung einer Bewertungskommission und
die für die Entscheidung maßgeblichen Kriterien dargelegt. Während
für das BMASK insbesondere die Leitungsfunktionen auf höchster
Bundes- und Landesebene, der umfassende Bekanntheitsgrad und die
breite Vernetzung mit sämtlichen im Arbeits- und Sozialbereich
relevanten Akteuren den Ausschlag zu Gunsten Dr. Buchingers gegeben
haben, führte Huainigg vor allem seine Tätigkeit im Nationalrat,
seine profunden Kenntnisse im Bereich der Politik für Menschen mit
Behinderung und seine persönliche Betroffenheit als Mensch mit
schwerer Behinderung ins Treffen.
Als Abschluss des Schlichtungsverfahrens hält Huainigg fest, dass
er das Bestreben um einen transparenten Bestellungsprozess zu
akzeptieren, dessen Ergebnis jedoch nicht zu teilen vermag.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer äußert Verständnis für die
Sichtweise von Huainigg, bekräftigt aber, den seiner Meinung nach am
besten geeigneten Bewerber zum Behindertenanwalt bestellt zu haben.
Die beiden Seiten kommen überein, bereits vor der nächsten
Bestellung der Funktion des Bundesbehindertenanwaltes Ende 2013 in
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen der Menschen mit
Behinderung und unter Einbeziehung von Experten auf dem Gebiet des
Personalwesens Kriterien und Verfahren zu entwickeln, die auf den
tatsächlichen Anforderungen, den gewonnenen Erfahrungen und den
Ergebnissen der Evaluierung der Behindertengleichstellung basieren.
Diese Kriterien und Verfahren sollen zur Herstellung der
Chancengleichheit dem Umstand Rechnung tragen, dass bei Menschen mit
Behinderung behinderungsbedingte Benachteiligungen wie
Karriereeinbrüche (zum Beispiel Matura im zweiten Bildungsweg),
Mobilitäts- und Kommunikationseinschränkungen (z.B. Gebärdensprache)
vorliegen können. Die neuen Bewertungskriterien sollen bis Oktober
2011 ausgearbeitet werden. Teil des Bestellungsvorganges ist auch ein
Hearing, wie bisher gehabt nur mit dem Unterschied, dass überwiegend
faktisch und rechtlich unabhängige ExpertInnen dieses abnehmen
werden. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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