• 11.05.2010, 10:37:58
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  • OTS0117 OTW0117

EANS-Hauptversammlung: Private Equity Performance Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Private Equity Performance Beteiligungs AG
ISIN: AT 0000728100

Einladung

zu der am

Montag, den 07. Juni 2010, um 14:00 Uhr
im Hotel Le Meridien,
Opernring 13-15, 1010 Wien

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der

Private Equity Performance Beteiligungs AG
FN 171274z, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien

Als T a g e s o r d n u n g wird bekanntgemacht:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und des
Lageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr vom 01.01.2009-31.12.2009.
2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010-31.12.2010.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2009-31.12.2009.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr vom 01.01.2009-31.12.2009.
5. Beschlussfassung über die Vergütung an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2010-31.12.2010.
6. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 6.500.000,00
um EUR 500.000,00 auf EUR 6.000.000,00 zum Zwecke der Rückführung von EUR
500.000,00 an die Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung in Punkt VI.
("Grundkapital und Aktien").
7. Allfälliges.

Folgende Unterlagen stehen innerhalb der gesetzlichen Frist des § 108 Abs 3 AktG
(idF ARÄG 2009), ab 17.05.2010, zur Einsicht- und Abschriftnahme in den
Büroräumlichkeiten der Gesellschaft in 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 sowie auf der Website der Private Equity Performance
Beteiligungs AG zum Download unter www.pepag.at zur Verfügung:

- Jahresabschluss zum 31.12.2009 inklusive Lagebericht des Vorstandes
- Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2-6

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Der Antragssteller muss seinen Aktienbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien durchgehend halten.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor
der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 17.05.2010, per Post an ihre
Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, per Telefax
unter der Telefax-Nummer 01-5817611 zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit dem Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrats auf der Website der Gesellschaft (www.pepag.at)
zugänglich gemacht werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschafstraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen
Hauptversammlung per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer
Straße 1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer
01-5817611zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
(schriftlich) an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611
übermittelt werden.

Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, welche jeweils
am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung ausgestellt sein muss,
nachweisen. Die Depotbestätigung muss jeweils am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung die Aktionärseigenschaft des jeweiligen Aktionärs dokumentieren
und muss in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
b) den Aktionär durch Namen (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das
Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland
geführt wird;
c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie
bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur
Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss die Depotbestätigung spätestens bis zum
Ablauf des dritten, der Versammlung vorausgehenden Werktages bei der
Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 eingelangt
sein.

Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG)

Für die Aktionäre besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Ein entsprechendes Stimmrechtsformular und
weitere Informationen stehen bei der Private Equity Performance Beteiligungs AG,
Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien sowie auf der Website der
Private Equity Performance Beteiligungs AG unter www.pepag.at zur Verfügung. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft
per Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer Straße
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611 übermittelt
werden. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift oder
Telefax-Nummer zu übermitteln.

Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung sind 2.000.000
Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Wien, im Mai 2010

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Teresa Görz
Tel: +43 1 581 83 90-65
E-Mail: t.goerz@gep.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Private Equity Performance Beteiligungs AG 
          Mariahilferstraße  1
          A-1060 Wien 
Telefon:  43 1 5818390
FAX:      43 1 5817611
Email:    presse@pepag.at 
Branche:  Wertpapiere
ISIN:     AT0000728100
Indizes:  mid market
Börsen:   Dritter Markt: Wien 
Sprache:  Deutsch

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