Göltl: Öffnung des attraktiven Marktsegments der Zahlungsdienstleistungen ist interessante Berufschance - Fachverband freut sich auf zahlreiche erfolgreiche Mitglieder
Wien (OTS/PWK342) - Mit Inkrafttreten des
Zahlungsdienstegesetzes per 1.11.2009 wurde die Erbringung von
Zahlungsdienstleistungen durch Umsetzung der EU-Payment Services
Directive rechtlich neu geregelt und die Berufsgruppe der
Zahlungsinstitute neu geschaffen. Ziel der europäischen Richtlinie
ist insbesondere eine Entkoppelung der Zahlungsdienste von
Bankengeschäften, um damit ein größeres Angebot und stärkeren
Wettbewerb zu gewährleisten, sowie eine Belebung und Beschleunigung
grenzüberschreitender Zahlungsdienstleistungen.
Mehr Wettbewerb für interessante Wachstumsbranche
Zahlungsinstitute sind berechtigt, konzessionspflichtige
Zahlungsdienstleistungen wie Überweisungen, Kreditkartenzahlungen
sowie Kreditkartenabrechnungen, aber auch digitalisierte
Zahlungsgeschäfte wie Parkschein- oder Kinokartenkauf per
Mobiltelefon zu erbringen. Damit sind sie in einem zukunftsreichen
Marktsegment tätig, das in Österreich trotz Wirtschaftskrise satte
Zuwächse verzeichnen konnte und aufgrund der Marktentwicklung mit
einem weiteren Anstieg rechnen kann: Allein von 2008 auf 2009 nahm
die Anzahl der Transaktionen per Kreditkarte um 12,9 Prozent (2009:
75,8 Millionen Transaktionen) zu, der Gesamtwert der Zahlungen sogar
um 14 Prozent (2009: Euro 8,4 Milliarden).
Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister
der Wirtschaftskammer Österreich, freut sich, dass dieses bisher den
Banken vorbehaltene, attraktive Marktsegment nun auch den
Zahlungsinstituten offen steht: "Wir sind sicher, dass zahlreiche
Unternehmer die Chance zur Tätigkeit in dieser boomenden Branche
erfolgreich wahrnehmen werden."
Zu strengem Verbraucherschutz verpflichtet
Waren Zahlungsdienstleistungen wie insbesondere Überweisungen,
Kreditkartenzahlungen und Zahlungen mit dem Mobiltelefon bisher nur
in Grundzügen oder gar nicht geregelt, so unterliegen diese nun im
Sinne der Verbraucher genauen Vorschriften. Für Konsumenten gelten
besondere Schutzbestimmungen: So können die umfangreichen
Informationspflichten sowie die Bestimmungen über Autorisierung und
Ausführung von Zahlungsvorgängen und die Haftungsbestimmungen nur zu
Gunsten des Verbrauchers abgeändert werden, nicht aber zu deren
Nachteil.
Das Zahlungsdienstegesetz bringt für Konsumenten einige klare
Vorteile mit sich: Unter anderem sind elektronisch eingeleitete
Überweisungen in Euro ab 2012 spätestens am nächsten Arbeitstag
abzuwickeln und überwiesene Beträge dem Empfänger auf dessen Konto
unverzüglich Wert zu stellen. Darüber hinaus gewährleistet das Gesetz
eine hohe Kostentransparenz.
Bestehen und Umfang der für die Zahlungsinstitute erforderlichen
Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) können über das
Zahlungsinstitutsregisters auf der FMA-Website www.fma.gv.at
abgefragt werden. Nähere Informationen zur neuen Berufsgruppe finden
Sie in einem eigenem Artikel zum Zahlungsdienstegesetz auf der
Homepage des Fachverbandes wko.at/finanzdienstleister. (AC)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Finanzdienstleister Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Sandra Siemaszko Tel.: 05 90 900-4818 E-Mail: finanzdienstleister@wko.at Internet: http://wko.at/finanzdienstleister
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