• 29.04.2010, 09:51:49
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  • OTS0062 OTW0062

Lebenshilfe: Bildung ist ein Menschenrecht

Kinder mit intellektueller Behinderung haben Recht auf Schulbildung bis zum 18. Lebensjahr

Wien (OTS) - "Wenn Kinder mit Behinderungen vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen werden, wie es derzeit geschieht, dann
begehen wir eine Menschenrechtsverletzung", mahnt
Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber und bekräftigt
die Stellungnahme des Monitoringausschusses zur inklusiven Bildung,
die gestern im Parlament im Rahmen einer öffentlichen Sitzung
vorgestellt wurde. "Jedes Kind mit Behinderung hat das Recht,
gemeinsam mit anderen Kindern lernen zu können. Verabschieden wir uns
von der Sonderschule und bauen wir Schulen für alle auf", fordert
Weber.

Das Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne
Behinderungen ist Teil der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel
24). Unterschiedliche Bundes- und Landesgesetze verhindern eine
flächendeckende inklusive Bildung. So ist die Schulbildung für
Jugendliche mit Behinderungen nach der 8. Schulstufe im
Unterrichtsgesetz nicht abgedeckt. Weber dazu: "Wir fordern die
Verantwortlichen im Bund und in den Ländern auf, den gemeinsamen
Unterricht von Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in allgemeinen
Schulen bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe gesetzlich festzuschreiben."

Rund die Hälfte aller Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf
besucht eine Sonderschule. Hier findet ein separater Unterricht
statt, der nach Auffassung der Lebenshilfe den Boden für Vorurteile
und Benachteiligungen schon in jungen Jahren bereitet. "Bildung ist
das Fundament für jeden Menschen, seine Rechte gleichberechtigt zu
leben und einzufordern. Das soll auch die Basis für ein
selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen sein, wie sie
die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht", so Weber abschließend.

Rückfragehinweis:
Lebenshilfe Österreich
Mag. (FH) Eva Schrammel
Tel.: 01/812 26 42 - 79 oder 0664/88 43 1996
mailto:schrammel@lebenshilfe.at
www.lebenshilfe.at

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