• 28.04.2010, 07:30:24
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EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 27. Mai 2010, um
10.00 Uhr, im Reitersaal der Oesterreichischen Kontrollbank AG, 1010 Wien,
Strauchgasse 3, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der A-TEC
INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.

TAGESORDNUNG

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009 samt Lagebericht
und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2009 samt
Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichtes
des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009.
2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2009.
4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2009.
5.Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010.
6.Wahl in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab dem 6. Mai 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1,
Ansprechpartner Herr Mag. Gerald Wechselauer, auf:

•Jahresabschluss mit Lagebericht,
•Corporate Governance-Bericht,
•Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
•Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinnes,
•Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;

•Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
•Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab dem 6. Mai
2010 außerdem im Internet unter www.a-tecindustries.com zugänglich und abrufbar
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM.§§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ (AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 6. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1, zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem
Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Mai 2010 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (1) 22760-160 oder an 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1,
zu Handen Herrn Mag. Gerald Wechselauer, oder per E-Mail [email protected]
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft, 1010 Wien, Wächtergasse 1/3/1 oder per Telefax +43 (1) 22760-160
oder per E-Mail ([email protected]) zu Handen von Herrn Mag. Gerald
Wechselauer zu übermitteln.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. Mai 2010
(Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag
gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 21. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:

Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS/ HV Operation Center 1
1010 Wien, Strauchgasse 1-3, 1. Stock

Per E-Mail: [email protected]

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: +43 (1) 928 90 60

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesell-schaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss.

Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft nicht älter
als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in Textform. Die Gesellschaft
nimmt Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute entgegen, sofern der
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.

Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in deutscher und
englischer Sprache entgegengenommen.

Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post:
Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS/ HV Operation Center 1
1010 Wien, Strauchgasse 1-3, 1. Stock

Per Telefax: +43 (1) 928 90 60

Per E-Mai: [email protected]
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.a-tecindustries.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.400.000 und ist in 26.400.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, von denen 26.400.000 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im April 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations
Mag. Gerald Wechselauer
Tel: +43 1 22760 - 130
Email: [email protected]

Press Office A-TEC Industries AG
Claudia Müller-Stralz
Pleon Publico Public Relations & Lobbying
Tel: +43-1-71786-107
E-Mail: [email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: A-TEC Industries AG
          Wächtergasse  1
          A-1010 Wien
Telefon:  +43 1 22760
FAX:      +43 1 22760-160
Email:    [email protected]
WWW:      http://www.a-tecindustries.com
Branche:  Holdinggesellschaften
ISIN:     AT00000ATEC9
Indizes:  ATX Prime
Börsen:   Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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