- 21.04.2010, 10:41:26
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Handelsgericht Wien verbietet unlautere Geschäftspraktiken der Friedhöfe Wien GmbH mittels Einstweiliger Verfügung
Wien (OTS) - Die Friedhöfe Wien GmbH, Konzernunternehmen der
Wiener Stadtwerke Holding AG - und damit im Eigentum der Stadt Wien -
missbraucht ihre marktbeherrschende Stellung zum Schaden privater
Steinmetzunternehmen in Wien. Dies stellt einen Verstoß gegen das
Kartellgesetz und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) dar.
Mit Einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 13.4.2010
untersagt das Handelsgericht Wien der Friedhöfe Wien GmbH und durch
Gestaltung ihrer Homepage durch Versand von Werbefoldern mit
Schreiben der Friedhofsverwaltung ihre Steinmetzwerkstätte zu
bewerben, da sie dadurch in unlauterer Weise den fairen
Leistungswettbewerb aller Wiener Friedhofssteinmetzunternehmen zum
Nachteil der Kunden beeinträchtigt.
Das Steinmetzunternehmen Herbert RUDRICH Gesellschaft m.b.H.
klagte erfolgreich die Friedhöfe Wien GmbH auf Unterlassung. Die
Gemeinde Wien übertrug ihr 2008 durch Einbringung der
Magistratsabteilung 43 die gesamte Verwaltung aller städtischen
Friedhöfe. Gleichzeitig wurden in die neu geschaffene GmbH auch die
gemeindeeigene Steinmetzwerkstätte und der gemeindeeigene
Gärtnereibetrieb eingebracht. Seither bietet die Friedhöfe Wien GmbH
neben den Leistungen der Friedhofsverwaltung auch verstärkt Gärtner-
und Steinmetzleistungen an. Dabei nützt sie - wie nunmehr vom
Handelsgericht Wien erkannt in unlauterer Weise - ihre
marktbeherrschende Stellung als Friedhofsverwaltung nahezu sämtlicher
Wiener Friedhöfe (es bestehen nur sechs weitere konfessionelle
Friedhöfe) dazu, den eigenen Steinmetzbetrieb offensiv zu bewerben.
Seit längerem versuchte die zu diesem Zweck gegründete "Plattform
der Wiener Steinmetzmeister", deren Sprecher der Geschäftsführer der
Herbert RUDRICH Gesellschaft m.b.H. ist, diese Ausdehnung der
Marktmacht der Friedhöfe Wien GmbH zu verhindern. Marktbeherrschende
Stellungen von Unternehmungen führen schlussendlich immer zu höheren
Preisen für die Kunden, da ohne Wettbewerb der Marktbeherrscher die
Bedingungen und letztlich auch die Preise diktieren kann. Daher
musste der Klagsweg beschritten werden, da die Bedenken von der
Friedhöfe Wien GmbH vom Tisch gewischt wurden.
Dazu Helmut Rudrich, Geschäftsführer der Herbert RUDRICH Gesellschaft
m.b.H.:
"Kollegen und auch Kunden beschwerten sich seit Längerem darüber,
dass die Friedhöfe Wien GmbH ungefragt Kostenvoranschläge für
Steinmetzarbeiten verschickte. Auch reine Verwaltungsdaten wurden zur
Bewerbung der Steinmetzwerkstätte benutzt. Auf Dauer können wir
privaten Friedhofssteinmetzunternehmen gegen ein so mächtiges
Unternehmen, das alle städtischen Friedhöfe verwaltet, nicht
bestehen. Wir mussten uns wehren."
Nunmehr erkannte das Handelsgericht Wien in den Geschäftspraktiken
der Friedhöfe Wien GmbH "den Versuch, potenzielle Kunden für ihre
Steinmetzwerkstätte bereits auf der Ebene des Marktes, auf der ihr
eine beherrschende Stellung zukommt, abzuholen".
Nähere Infos zur "Plattform der Wiener Steinmetzmeister" auch
unter: http://www.steinmetze-wien.at/
Rückfragehinweis:
Plattform der Wiener Steinmetzmeister Helmut Rudrich Tel.: 01/769 86 73 E-Mail rudrich@aon.at, Homepage www.rudrich.at Mag. Dominik Konlechner JMKS Rechtsanwälte Rufnummer 01/ 505 77 00 E-Mail office@jmks.at, Homepage www.jmks.at
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